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EUROPA/1220: Parlamentsrechte in der EU-Politik weiter stärken


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 19.06.2012

RUPPERT: Parlamentsrechte in der EU-Politik weiter stärken



BERLIN. Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Informationsrechten des Bundestags in europäischen Angelegenheiten, erklärt der zuständige Berichterstatter im EU-Ausschuss Stefan RUPPERT:

Die Rechte des Bundestags in europäischen Angelegenheiten müssen weiter gestärkt werden. Auch in Zukunft muss das Parlament umfassend, frühestmöglich und fortlaufend über die EU-Politik unterrichtet werden. Das gilt gerade für den zwischenstaatlichen Bereich, in dem der Europäische Stabilisierungsmechanismus (ESM) und der Fiskalpakt entstanden sind. Nur durch umfangreiche Informationsrechte kann das Parlament effektiv an der europäischen Politik mitwirken. So wird der Bundestag auch seine Rolle als selbstbewusstes Parlament besser wahrnehmen können, die ihm nach dem Vertrag von Lissabon zusteht.

Zur Umsetzung des Urteils ist eine Reform des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union unerlässlich. Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich für eine schnelle Gesetzesänderung stark machen. Vor allem der Vorhabenbegriff muss an zwischenstaatliche Verträge wie den ESM und den Fiskalpakt angepasst werden. Ebenso sind die Unterrichtungspflichten der Bundesregierung entsprechend anzupassen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2012