Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FDP

EUROPA/1264: Bundesverfassungsgericht bestätigt Koalition - Rechte des Parlaments gestärkt


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 12.09.2012

SOLMS / SPATZ: Bundesverfassungsgericht bestätigt Koalition - Rechte des Parlaments gestärkt



BERLIN. Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den ESM und den Fiskalpakt, erklären der Vorsitzende des Arbeitskreises Wirtschaft und Finanzen, Hermann-Otto SOLMS und der europapolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Joachim SPATZ:

Mit seinem ablehnenden Beschluss zu den Eilanträgen gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und den Fiskalvertrag hat das Bundesverfassungsgericht zwei Kernelemente der Eurostabilisierungspolitik der Koalition bestätigt.

Weiterhin bestätigt hat das Bundesverfassungsgericht die durch nationales deutsches Gesetz bereits festgelegten Beschränkungen. Vor allem wurde die Haftungsgrenze von 190 Milliarden Euro klar bestätigt, diese dürfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Deutschen Bundestages erhöht werden. Eine weitere Stärkung des Parlaments besteht in der umfangreichen Unterrichtungspflicht gegenüber dem Parlament in diesen Fragen. Dass diese Restriktionen völkerrechtlich verbindlich festgelegt werden sollen, stärkt die Rolle der Bundesrepublik Deutschland innerhalb des Eurorettungsmechanismus.

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt im Übrigen die bereits in vorhergehenden Urteilen klar formulierten Beschränkungen der Haftung der Bunderepublik Deutschland. Daraus ergibt sich nach Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion auch eine klare Absage an die Forderungen von SPD und Grünen nach weitergehenden Instrumenten wie Eurobonds oder einen europäischen Schuldentilgungsfonds. Beide Instrumente überschreiten nach unserer Ansicht eindeutig die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Grenzen.

ESM und Fiskalvertrag bilden Grundpfeiler einer neuen Stabilitätsarchitektur für die Eurozone. Mit dem ESM wird nun ein Instrument bereitstehen, das im Notfall Mitgliedstaaten Hilfe zur Selbsthilfe gewähren kann. Der Fiskalvertrag soll über seine strengen Defizitgrenzen und automatischen Sanktionen dafür sorgen, dass Mitgliedstaaten ihre übermäßige Verschuldung abbauen. Die Mitgliedstaaten müssen die durch die Rettungsschirme erkaufte Zeit nun nutzen, um dringend erforderliche Strukturreformen umzusetzen und wie vom Fiskalvertrag vorgesehen, Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild zu übernehmen, damit es mittelfristig nicht mehr zu solchen Notfällen kommt.

Hilfen dürfen nur gegen strikte Konditionen gegeben werden. zum Seitenanfang

*

Quelle:
Presseservice der Liberalen
FDP-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Platz der Republik, 11011 Berlin
Telefon: 030/227 52 378
Fax: 030/227 56 778
E-Mail: pressestelle@fdp-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. September 2012