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INNEN/4296: Mehr Kontrolle der Nachrichtendienste


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 14.08.2013

PILTZ: Mehr Kontrolle der Nachrichtendienste



BERLIN. Zur Debatte um die Aufklärung der NSA-Überwachung erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:

Die parlamentarische Kontrolle ist für das Vertrauen in die Arbeit der Nachrichtendienste unabdingbar. Transparenz und Nachrichtendienste ist kein Widerspruch, sondern in der Demokratie notwendige Voraussetzung für das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit des Handelns der Behörden.

Notwendig ist, einen ständigen Ermittlungsbeauftragten beim Parlamentarischen Kontrollgremium einzurichten, der die Abgeordneten unterstützt und Sachverhalte aufbereitet. Es muss Schluss sein, dass die parlamentarische Kontrolle sich nur auf das erstreckt, was die Nachrichtendienste freiwillig preisgeben wollen. Kontrolle kann nur effektiv sein, wenn das Parlamentarische Kontrollgremium sich umfassend selbst ein Bild machen kann, was zur Sprache kommen muss. Die Agenda der Kontrolle darf nicht von den Kontrollierten, sondern muss von den Kontrolleuren festgesetzt werden.

Nur so kann effektiv verhindert werden, dass am Parlamentarischen Kontrollgremium wesentliche Vorgänge vorbeigehen. Über Vorgänge wie die von der damaligen rot-grünen Regierung unter Kanzleramtsminister Steinmeier im Jahr 2002 abgeschlossene Vereinbarung zwischen BND und NSA darf unter keinen Umständen das Kontrollgremium erst aus der Presse erfahren. Statt zu versuchen, von der eigenen Vergangenheit abzulenken, sollte die SPD sich besser konstruktiv daran beteiligen, endlich die parlamentarische Kontrolle zu stärken. Die Vorschläge hierfür liegen auf dem Tisch. Es ist zu begrüßen, dass sich der FDP-Forderung nach stärkerer parlamentarischer Kontrolle nun auch die Bundeskanzlerin angeschlossen hat.

Zudem ist die Möglichkeit für eine engere Zusammenarbeit zwischen Parlamentarischem Kontrollgremium und Mitarbeitern der Nachrichtendienste vorzusehen. Das Parlamentarische Kontrollgremium muss deshalb das Recht erhalten, jeden Mitarbeiter der Nachrichtendienste anzuhören, ohne dass dessen Vorgesetzter zustimmt. Zugleich müssen fehlerhafte oder lückenhafte Aussagen der Nachrichtendienste vor dem Parlament dienstrechtliche Konsequenzen haben. Eine Protokollierung der Aussagen im Parlamentarischen Kontrollgremium ist deshalb geboten.

Bei nachrichtendienstlichen Ermittlungen ist ein verbesserter Grundrechtsschutz der Betroffenen erforderlich. Die datenschutzrechtliche Kontrolle der Nachrichtendienste muss verbessert werden. Während des Verfahrens müssen die Grundrechte Betroffener effektiv geschützt werden, indem ein Bürgerrechtsanwalt ihre Interessen vertritt. Eine Genehmigungspflicht für Dienstvorschriften der Nachrichtendienste durch Parlamentarischen Kontrollgremium muss eingeführt werden.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
FDP-Bundestagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. August 2013