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INNEN/4868: Für demokratische Freiheiten muss auch in Krisensituationen Raum bleiben


Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 16. April 2020

KUHLE: Für demokratische Freiheiten muss auch in Krisensituationen Raum bleiben


Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Konstantin Kuhle:

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht den Stellenwert der Bürgerrechte. Für die Ausübung demokratischer Freiheiten muss auch in Krisensituationen Raum bleiben. Bei Demonstrationen können etwa Auflagen erlassen werden, dass Abstände zwischen den Teilnehmern eingehalten werden müssen und die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Solange von ihnen keine erhöhte Infektionsgefahr ausgeht, sind pauschale Verbote unverhältnismäßig, eine Zulassung muss zumindest geprüft werden. Wichtig ist, dass dafür klare, nachvollziehbare Kriterien und Instrumente entwickelt werden. Zudem müssen diese regelmäßig auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Es ist bedauerlich, dass Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten dieses Thema bei den Beratungen bisher nicht zur Sprache gebracht haben. Je länger das Herunterfahren des öffentlichen Lebens andauert, desto schwieriger sind pauschale Freiheitseinschränkungen zu begründen, gerade im Bereich der demokratischen Meinungsbildung."

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Quelle:
Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
Pressestelle
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Telefon: 030-227 51990
E-Mail: presse@fdpbt.de
Internet: www.fdpbt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2020

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