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SOZIALES/1351: Volles Adoptionsrecht eingetragener Lebenspartner im Interesse des Kindeswohls


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 19.02.2013

THOMAE / KAUCH: Volles Adoptionsrecht eingetragener Lebenspartner im Interesse des Kindeswohls



BERLIN. Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht eingetragener Lebenspartner bei Sukzessiv-Adoptionen erklären der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Familienrecht Stephan THOMAE und der Berichterstatter für Schwulen- und Lesbenpolitik Michael KAUCH:

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es ist im Interesse des Kindeswohls, wenn ein zweites Elternteil rechtliche Bindungen übernimmt. Nach der heutigen Entscheidung zur Sukzessiv-Adoption muss das gemeinschaftliche Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner folgen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass die volle Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit der Ehe überfällig ist - beim Adoptionsrecht ebenso wie bei der Einkommensteuer. Wir würden es begrüßen, wenn eine schnelle Einigung mit dem Koalitionspartner möglich wäre.

Schwule und Lesben sind ebenso gute Eltern wie heterosexuelle Männer und Frauen. Tausende Kinder wachsen bereits heute in Regenbogenfamilien auf. Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes ist es jetzt möglich, dass homosexuelle Männer und Frauen als Einzelperson ein Kind adoptieren und dann der jeweilige Lebenspartner nach einer Wartezeit das Kind ebenfalls adoptiert. Es gibt kein Argument, warum dann nicht gleich eine gemeinschaftliche Adoption möglich sein soll.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2013