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BAYERN/2628: Aufhebung der Altersgrenze für Kommunalpolitiker im Landtag abgelehnt (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 15.02.2012

Aufhebung der Altersgrenze für Kommunalpolitiker im Landtag abgelehnt

Innenpolitische Sprecherin Helga Schmitt-Bussinger: Alle Appelle sind an den Koalitionsfraktionen abgeprallt - Schwerer Fehler der der CSU


Als einen schweren Fehler bezeichnet die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag Helga Schmitt-Bussinger die Weigerung von CSU und FDP, die Altersgrenze für berufsmäßige Bürgermeister und Landräte nicht vollständig abzuschaffen. Alle Appelle von Kommunalpolitikern sind an den Koalitionsfraktionen abgeprallt. Schmitt-Bussinger: "CSU und FDP waren noch nicht einmal bereit, den Minimalkompromiss des Landkreistagspräsidenten aufzugreifen, die Altersgrenze schrittweise anzuheben und zwar bereits zu den Kommunalwahlen 2014 von jetzt 65 Jahre auf 66 Jahre und dann bei den übernächsten Kommunalwahlen auf 67 Jahre. Diese Stufenregelung wäre das Mindeste gewesen". Der Abgeordnete Peter-Paul Gantzer hat dazu eine Popularklage angekündigt. (Siehe eigene Pressemitteilung.)

Die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion nimmt die gestrige zweite Lesung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Anlass, nochmals mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung abzurechnen: Neben dem "Hauptknackpunkt", der Beibehaltung einer Altersgrenze und der Unwilligkeit, die Altersgrenze bei den berufsmäßigen Bürgermeistern und Landräten - wie in anderen Bundesländern auch - nicht vollständig abzuschaffen, benennt die Politikerin noch weitere Punkte, warum die SPD-Fraktion das Gesetz ablehnt.

Personen, die in ein Ehrenamt gewählt worden sind, sollen zukünftig die Annahme der Wahl ohne Angabe von Gründen verweigern dürfen. Schmitt-Bussinger: "Die Neuregelung führt zu keiner Förderung des kommunalen Ehrenamts, schädigt es vielmehr. Das kommunale Ehrenamt wird der Beliebigkeit preisgegeben".

Als dritten "Knackpunkt" des Gesetzentwurfs benennt die SPD-Sprecherin die Abschaffung des Aufenthalts mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis als Voraussetzung für die Wählbarkeit. Begründet wird dies damit, dass man in Zukunft Problemfälle und Ausforschungen von Bewerbern vermeiden möchte. Schmitt-Bussinger: "Die ganz wenigen Fälle, die es in Bayern gegeben hat, rechtfertigen es nicht, das Erfordernis des Aufenthalts mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis abzuschaffen. Ehrenamtliche Kommunalpolitiker sollen weiterhin in der Gemeinde, in der sie gewählt werden wollen, den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen haben".

Ministerpräsident Seehofer habe plötzlich das Thema "Mehr direkte Demokratie" entdeckt und redet von mehr Bürgermitwirkung, der Gesetzentwurf aus der Feder des Innenministeriums bringe aber überhaupt keine Anstöße in diese Richtung, stellt die SPD-Abgeordnete fest. Im Gegensatz dazu führe der SPD-Gesetzentwurf zu mehr direkter Demokratie. "Nicht nur, dass wir durch unseren Gesetzentwurf den kommunalen Bürgerentscheid stärken, indem wir das Quorum bei Gemeinden bis 50.000 Einwohnern, an dem überdurchschnittlich viele Bürgerentscheide in Bayern scheitern, von 20 Prozent auf 15 Prozent absenken, die Bindungswirkung an den Bürgerentscheid von einem auf zwei Jahre erhöhen und einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Vollzug des Bürgerentscheids den Beauftragten des Bürgerbegehrens einräumen wollen, sondern auch durch die Möglichkeit, dass Kommissionen und Beiräte in den Kommunen durch Nichtgemeinderatsmitglieder und Nichtkreisräten besetzt werden können."

Diese sollen auch ein Antragsrecht an das Kommunalparlament haben, so die SPD-Politikerin, und die Mitglieder, die dem Kommunalparlament nicht angehören, sollen auch Stimmrecht in der Kommission oder dem Beirat haben. Zukünftig soll es auch möglich sein, dass sogenannte sachkundige Personen und Vertreter von Gemeinde-, Kreis- oder Bezirksangehörigen, die von den Entscheidungen des Gemeinderats, Kreis- oder Bezirkstags besonders betroffen sind, zu den Sitzungen des Gemeinderats, Kreistags oder Bezirkstags und seiner Ausschüsse als Berater mit Antragsrecht hinzugezogen werden können. Schmitt- Bussinger: "Ministerpräsident Seehofer redet nur von mehr direkter Demokratie. Im Gegensatz zu ihm will die SPD mehr Bürgerbeteiligung und macht ganz konkrete Vorschläge für die kommunale Ebene."


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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2012