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BAYERN/3127: SPD-Klage gegen Altersgrenze bei Kommunalpolitikern vor dem Verfassungsgerichtshof (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 09.11.2012

Am Montag SPD-Klage gegen Altersgrenze bei Kommunalpolitikern vor dem Verfassungsgerichtshof

MdL Peter Paul Gantzer rechnet noch in diesem Jahr mit Entscheidung des Gerichts



Am Montag, 12. November, 10.30 Uhr, wird vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München (Justizpalast, Prielmayerstr. 7, Sitzungssaal 270/II) die Ende April von der SPD-Landtagsfraktion unter Federführung ihres Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer eingereichte Popularklage gegen die Altersgrenze von Landräten und berufsmäßigen Bürgermeistern verhandelt. Gantzer rechnet nach der mündlichen Verhandlung vom Montag noch in diesem Jahr mit einer Entscheidung des Gerichts - frühzeitig genug für die Kandidatenaufstellung zu den landesweiten Kommunalwahlen im Frühjahr 2014.

Mit der Klage wendet sich die SPD gegen die im Zuge der Reform des Bayerischen Kommunalwahlrechts im Frühjahr von der CSU/FDP-Mehrheit im Landtag getroffene Entscheidung, die Altersgrenze für berufsmäßige Kommunalpolitiker für die kommende landesweite Kommunalwahl im Frühjahr 2014 nicht aufzuheben; erst bei den nächsten landesweiten Kommunalwahl im Jahr 2020 soll die Altersgrenze von 65 auf 67 angehoben werden. Gantzer will mit der von der gesamten SPD-Fraktion unterstützten Popularklage vor dem Verfassungsgerichtshof erreichen, dass die Altersgrenze für Kommunalpolitiker per Gericht für nichtig erklärt wird.

Der frühere Landtags-Vizepräsident - demnächst 74 und ältester Abgeordneter im Bayerischen Landtag - hält Altersgrenzen grundsätzlich für diskriminierend. "Die Ausgrenzung Älterer aus der Arbeitswelt widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Gerechtigkeitsgebot", sagt er. Das müsse auch für berufsmäßige Kommunalpolitiker gelten, zumal Abgeordnete und Minister bis hin zum Ministerpräsidenten keinerlei Altersbeschränkungen unterliegen. Gantzer: "Es sollte dem Wähler überlassen bleiben, ob er eine Kandidatin oder einen Kandidaten - gleich welchen Alters - wählt oder nicht." Gantzer sieht gute Erfolgschancen für die Klage, nachdem das bayerische Innenministerium übersehen habe, dass sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - der Linie des Europäischen Gerichtshofs folgend - geändert hat. Danach sind Altersgrenzen nur noch in Ausnahmefällen zulässig, was aber bei Kommunalpolitikern nicht der Fall sei.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2012