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BAYERN/3130: SPD-Klage gegen kommunale Altersgrenze vor dem Verfassungsgerichtshof (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 12.11.2012

SPD-Klage gegen kommunale Altersgrenze vor dem Verfassungsgerichtshof - 19. Dezember Entscheidung

Prof. Peter Paul Gantzer: Ungleichbehandlung rechtlich nicht nachvollziehbar



Vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München fand am Montag (12. November) die mündliche Verhandlung über die Ende April von der SPD-Landtagsfraktion unter Federführung ihres Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer eingereichte Popularklage gegen die Altersgrenze von Landräten und berufsmäßigen Bürgermeistern statt. Mit der Klage wendet sich die SPD gegen die im Zuge der Reform des Bayerischen Kommunalwahlrechts im Frühjahr von der CSU/FDP-Mehrheit im Landtag getroffene Entscheidung, die Altersgrenze für berufsmäßige Kommunalpolitiker für die kommende landesweite Kommunalwahl im Frühjahr 2014 nicht aufzuheben; erst bei den nächsten landesweiten Kommunalwahl im Jahr 2020 soll die Altersgrenze von 65 auf 67 angehoben werden.

Gantzer will mit der von der gesamten SPD-Fraktion getragenen Popularklage erreichen, dass die Altersgrenze für Kommunalpolitiker per Gericht für nichtig erklärt wird. Der frühere Landtags- Vizepräsident - demnächst 74 und ältester Abgeordneter im Bayerischen Landtag - hält Altersgrenzen grundsätzlich für altersdiskriminierend. "Die Ausgrenzung Älterer aus der Arbeitswelt widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Gerechtigkeitsgebot", sagt er. Das müsse auch für berufsmäßige Kommunalpolitiker gelten, zumal Abgeordnete und Minister bis hin zum Ministerpräsidenten und Bundeskanzler keinerlei Altersbeschränkungen unterliegen.

Es solle dem Wähler überlassen bleiben, ob er eine Kandidatin oder einen Kandidaten - gleich welchen Alters - wählt oder nicht. Es gehe hier auch um grundsätzliche Fragen, stellte Gantzer fest. Altersgrenzen seien aus seiner Sicht nicht menschenwürdig. Natürlich müsse jeder das Recht auf Ruhestand haben. "Jeder, der aber länger arbeiten will und kann, solle dies auch dürfen." Gantzer rechnete vor, dass von den derzeit 1834 bayerischen Bürgermeistern in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern, in denen der Gemeinderat selbst darüber entscheiden könne, ob der Bürgermeister berufsmäßig oder ehrenamtlich tätig ist, knapp die Hälfte (905) berufsmäßig und 929 ehrenamtlich tätig sind. Dies bedeute, dass es für die einen eine Altersgrenze gebe, für die anderen aber nicht. "Diese Ungleichbehandlung kann niemand nachvollziehen", stellte der SPD-Parlamentarier fest.

Der von der SPD beauftragte Rechtsanwalt Dr. Michael Biehler verwies auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) ebenso wie des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das reine Lebensalter - von wenigen Ausnahmen etwa im Sicherheitsbereich abgesehen - keinen Differenzierungsgrund darstellen dürfe. Bei kommunalen Wahlbeamten wie Bürgermeistern oder Landräten, die im Gegensatz zu Laufbahnbeamten gewählt und nicht ernannt werden, habe es der Wähler in der Hand, wenn ihm unter Umständen ältere erfahrene Politiker wichtiger sind als ein jüngerer Kandidat.

Nach der mündlichen Verhandlung gab Gerichtspräsident Karl Huber als Termin für die Verkündung der Entscheidung über die SPD-Popularklage den Mittwoch, 19. Dezember, 10.30 Uhr, bekannt.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2012