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BAYERN/3375: Tag der Kriminalitätsopfer am 22.3. - Opferhilfe muss gesichert werden (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 21.03.2013

Stefan Schuster: Opferhilfe muss gesichert werden



Anlässlich des bundesweiten Tages der Kriminalitätsopfer am 22. März mahnt der Nürnberger Landtagsabgeordnete Stefan Schuster (SPD) an, die erst im vergangenen Jahr gegründete Stiftung "Opferhilfe Bayern" zügig in die Lage zu versetzen, ihrer wichtigen Aufgabe auch gerecht werden zu können. "Nachdem es unter der schwarz-gelben Staatsregierung fast die gesamte Legislaturperiode gedauert hat, die Opferhilfe Bayern überhaupt ins Leben zu rufen, wurde die finanzielle Ausstattung der Stiftung mehr als halbherzig vorgenommen", bemängelt Schuster.

Die erst im vergangenen Jahr gegründete Stiftung Opferhilfe Bayern soll Menschen, die durch Straftaten geschädigt wurden und hierfür weder vom Täter noch vom Sozialsystem einen Ausgleich erhalten, schnell und unbürokratisch finanziell unterstützen. "Um hier die benötigte Hilfe zu leisten, müssen aber logischer Weise auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen", so Schuster. "Die Staatsregierung stellt jedoch lediglich 70.000 Euro für die Stiftung zur Verfügung, der Rest soll über die Zuteilung von Geldbußen, die von der Justiz verhängt werden, finanziert werden. Das ist in meinen Augen nicht zielführend, denn die Stiftung ist damit völlig davon abhängig, dass die einzelnen Richter und Staatsanwälte sie bei der Verhängung von Geldbußen auch berücksichtigen. Eine verlässliche Finanzierung sieht anders aus und ich bezweifle, dass damit dem Stiftungsziel, der effizienten schnellen Hilfe von Kriminalitätsopfern, Genüge getan ist. Hinzu kommt, dass wenn sich die Opferhilfe Bayern hauptsächlich über Geldbußen speist, andere Organisationen wie z.B. der dadurch in Finanznot geratene Kinderschutzbund massiv weniger Einnahmen aus Bußgeldern erhalten".

Die Stiftung Opferhilfe Bayern war eingeführt worden, um Opfern dort Hilfe anzubieten, wo andere Hilfsangebote, wie etwa das Opferentschädigungsgesetz (OEG) mit ihren Leistungen nicht greifen oder die Straftäter selbst nicht über das erforderliche Vermögen oder Einkommen verfügen, um einen Schadensausgleich zu zahlen. "Damit sollte eigentlich vermieden werden, dass die Betroffenen zum zweiten Mal zum Opfer werden", betont Schuster. "Dafür sollte eine verlässliche, solide Finanzierung gesichert sein".

Der jährliche "Tag der Kriminalitätsopfer" am 22. März erinnert an die gesellschaftliche Verantwortung, Menschen, die durch Kriminalität und Gewalt geschädigt wurden, entsprechende Hilfe und Solidarität zu erweisen.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2013