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BAYERN/4079: SPD feiert historisches Urteil in der Verwandtschaftsaffäre (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 22.05.2014

SPD feiert historisches Urteil in der Verwandtschaftsaffäre

Bayerischer Verfassungsgerichtshof gibt Auskunftsklage gegen Staatsregierung in allen Punkten Recht



Die SPD-Fraktion hat beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einen vollständigen Erfolg erzielt. Die Staatsregierung wurde heute dazu verpflichtet, alle Fragen der SPD-Abgeordneten zur Verwandtschaftsaffäre bei Mitgliedern der CSU-Staatsregierung umfassend zu beantworten. Es gebe besonders hohe Ansprüche an die Integrität von Kabinettsmitgliedern, stellte das oberste bayerische Gericht fest. Das Fragerecht der Abgeordneten beziehe auch diesen Bereich mit ein.

SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher zeigt sich begeistert von der Entscheidung:

"Das Urteil ist ein Paukenschlag. Mit Donnerhall hat das Gericht die Staatsregierung in die Schranken gewiesen und das Auskunftsrecht der Landtagsabgeordneten gestärkt. Das ist ein fulminanter Erfolg der SPD, die das Verhalten der Staatsregierung nicht einfach hingenommen, sondern sich gewehrt hat.

Geradezu historisch ist die Feststellung der Verfassungsrichter, dass auch die Eignung von Personen, ein Ministeramt wahrzunehmen, dem Fragerecht der Abgeordneten unterliegt. Diese Entscheidung wird in Zukunft größte Bedeutung bei der Kontrolle der Regierung durch den Landtag haben. Das ist ein Meilenstein für die parlamentarische Demokratie."

Rinderspacher betont, er erwarte nun unverzüglich die so lange verweigerten Antworten der Staatsregierung: "Dann werden wir überprüfen, ob die öffentlichen Aussagen zur vermeintlich vollständigen Zurückzahlung von staatlichen Geldern im Zusammenhang mit der Beschäftigung von engen Verwandten durch Mitglieder der Staatsregierung tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Falls nicht, werden wir weitere Konsequenzen einfordern."

Der Anwalt der SPD, Dr. Michael Bihler, betonte, der Verfassungsgerichtshof habe die Beantwortung aller von der SPD gestellten Anfragen angewiesen. Es gebe hier keine Einschränkungen.


Urteil:
https://bayernspd-landtag.de/workspace/media/static/urteil-537dca24ee9a2.pdf

Urteil: Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshof
https://bayernspd-landtag.de/workspace/media/static/urteilpm-537dca36bc220.pdf

Verfassungsbeschwerde der SPD-Fraktion:
https://bayernspd-landtag.de/workspace/media/static/verfassungsklage-537c674da31c1.pdf

Anfragen der SPD und Reaktion der Staatsregierung:
https://bayernspd-landtag.de/workspace/media/static/anfrage-spd-537c6f1e00956.pdf

Pressemitteilungen der Staatskanzlei:
https://bayernspd-landtag.de/workspace/media/static/beschaeftigung-naher-familiena-537c6771e2e7a.pdf
https://bayernspd-landtag.de/workspace/media/static/staatskanzlei-537c6738cfb9a.pdf

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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Internet: www.spd-landtag.de, www.bayern.landtag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2014