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BADEN-WÜRTTEMBERG/987: Bauen und Hochwasserschutz - Ausschuss moderiert die Herstellung rechtmäßiger Zustände (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 39/2018

Petitionsausschuss
Bauen und Hochwasserschutz: Ausschuss moderiert die Herstellung rechtmäßiger Zustände


Stuttgart - Der Petitionsausschuss des Landtags wirkte in seiner 18. Sitzung am 22. März 2018 im Falle einer fehlenden wasserrechtlichen Ausgleichsmaßnahme auf eine Lösung hin. Ein Petent hatte einen Hausbau im Überschwemmungsgebiet als rechtswidrigen Zustand angezeigt. Einstimmig votierte der Ausschuss dafür, die Petition an die Landesregierung zu überweisen mit der Maßgabe, gegenüber der Kommune die Weisung zu erteilen, rechtmäßige Zustände herzustellen. "Der Ausschuss war in dieser Bauangelegenheit als Moderator erfolgreich", so die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Beate Böhlen (Grüne). Gemeinsam mit dem Umweltministerium sei ein für alle Beteiligten gangbarer Verfahrensweg aufgezeigt worden.

Die Petition betraf eine Kommune im Großraum Stuttgart, der der Petent mehrere wasserrechtliche Verstöße und rechtwidriges Vorgehen im Zusammenhang mit einer Baugenehmigung vorwarf. Im Zuge der Bebauung nahe des Flüsschens Murr hätte der Bauherr einen Antrag auf wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung durch Schaffung eines so genannten Retentionsraumausgleichs stellen können - und unterließ dies nach eigenen Angaben aus Unkenntnis. Die Stadt wiederum hätte Ausgleichsflächen für den Hochwasserschutz entweder vom Bauherren verlangen oder freiwillig selbst ausweisen müssen - und unterließ dies ebenfalls mit Verweis auf ein neues Hochwasserschutzkonzept, wonach sich der betreffende Neubau nicht mehr im Überschwemmungsgebiet befinde.

Der Petent verweist auf die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie des Bundes, die aus seiner Sicht hätte angewendet werden müssen und verlangt, dem Recht zur Durchsetzung zu verhelfen. Das für die Fachaufsicht zuständige Regierungspräsidium Stuttgart habe sich, wie die Vorsitzende Böhlen aus einer früheren nicht öffentlicher Ausschusssitzung berichtete, nicht imstande gesehen, die wasserrechtlichen Erfordernisse gegenüber dem Bauherren durchzusetzen. Dies habe nur die Stadt selbst tun können - und unterlassen.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses hätten diese behördliche Zurückhaltung kritisiert, berichtete Böhlen. Mit dem jetzigen Beschluss werde die Regierung ausdrücklich dazu aufgefordert, die Stadt anzuweisen, wieder rechtmäßige Zustände herzustellen - sei es durch die Ausweisung der erforderlichen Retentionsflächen oder durch eine nachträgliche Ausnahmegenehmigung mit entsprechenden Auflagen.

Der stellvertretende Vorsitzende Norbert Beck (CDU), im Ausschuss Berichterstatter für diesen Fall, zeigte sich zufrieden: "Ich bin froh, dass wir im Einvernehmen mit dem Umweltministerium einen Weg gefunden haben, wie die betreffende Kommune wieder rechtmäßige Zustände herstellen kann."

Hinweis: Die nächste Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses findet am Freitag, 13. April 2018, 10.30 bis 15 Uhr in Villingen-Schwenningen statt. Hierzu ergeht eine gesonderte Einladung.

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Quelle:
Pressemitteilungen 38/2018 - 22.3.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2018

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