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BADEN-WÜRTTEMBERG/1063: 5G-Netz in der Fläche für den Wirtschaftsstandort existenziell (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 135/2018

Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

Ausschuss einig: 5G-Netz in der Fläche für den Wirtschaftsstandort existenziell


Stuttgart - Der Wirtschaftsausschuss dringt über alle Fraktionsgrenzen hinweg auf eine flächendeckende LTE-Netzabdeckung, die diese Bezeichnung verdient. In nicht öffentlicher Sitzung wurde am 5. Dezember 2018 zwar ein FDP-Antrag auf eine Bundesratsinitiative bei Zustimmung der Oppositionsfraktionen abgelehnt. "Alle Abgeordneten waren sich jedoch einig in der Bewertung, dass Baden-Württemberg mit derzeit 83 Prozent LTE- Flächenabdeckung den Digitalisierungsprozess im ländlichen Raum und in der Landwirtschaft kaum in eine prosperierende Zukunft wird führen können", so der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Dr. Erik Schweickert. "Und leider gilt es hinzuzufügen: Das Thema wird uns nicht zum letzten Mal beschäftigen." Aufgrund der momentan innerhalb der Landesregierung und den Regierungsfraktionen laufenden Abstimmungsprozessen bezüglich einer Bundesratsinitiative wurde ferner ein FDP-Antrag für mehr Flexibilisierung der Arbeitszeitgrenzen abgelehnt, gleichzeitig jedoch von den meisten Fraktionen die Notwendigkeit von Änderungen anerkannt. Dr. Schweickert dazu: "Der Ausschuss hat Verständnis für fundierte Ressortabstimmungen und wird das Thema weiter begleiten."

Das Thema Netzabdeckung nahm breiten Raum in der Beratung des Wirtschaftsausschusses ein. Mit 95 Prozent aller Haushalte und 83 Prozent der Fläche könne der starke Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg nicht zufrieden sein, sei der Tenor unter den Abgeordneten gewesen. Die Landesregierung habe sich laut eigenem Bekunden im Beirat der Bundesnetzagentur für eine stärkere Masten-Abdeckung in der Fläche erfolgreich stark gemacht, berichtete Dr. Schweickert. Die Vergabebedingungen für die anstehende 5G-Frequenzvergaben seien entsprechend formuliert. Das Ministerium habe erläutert, dass National Roaming, also die Verpflichtung für Netzanbieter, Mobilfunkmasten gemeinsam zu nutzen, gesetzlich nicht erlaubt sei. Auch dem Einwirken Baden-Württembergs sei es jedoch zu verdanken, dass die Netzanbieter zumindest zu Gesprächen über eine Kooperation gezwungen sind. Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) habe im Gremium um Unterstützung bei der Schaffung von Akzeptanz solcher Mobilfunkmasten geworben, so Dr. Schweickert.

Da der 5G-Mobilfunkaufbau aber auf das bestehende 4G-Netz aufsetze, sei eine Versorgung in Orten ohne bisherige Abdeckung kurzfristig schwierig. Laut Wirtschaftsministerium sei durch die Bundesnetzagentur das Ziel einer 97prozentigen Abdeckung in der Fläche bis Ende 2019, 100 Prozent bis 2025 angestrebt. "Der Ausschuss empfindet angesichts der Herausforderungen der nächsten Jahre die Thematik gerade für ein Flächenland wie Baden-Württemberg nicht befriedigend gelöst. Um eine Abgeordnete zu zitieren: Da ist noch viel Musik drin."

Einstimmig zugestimmt wurde zudem einem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes, über den gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter zugelassen werden sollen. In Baden-Württemberg sollen für die Erteilung der Zulassungen künftig nicht mehr die Stadt- und Landkreise, sondern die Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständig sein, was aufgrund der dortige Fachkunde sachgerecht erscheine.

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Quelle:
Pressemitteilungen 135/2018 - 07.12.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2018

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