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BADEN-WÜRTTEMBERG/1068: Gefahr durch den Wolf (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 141/2018

In der Sitzung am 13. Dezember:

Gefahr durch den Wolf: Umweltausschuss setzt sich für Unterstützung für Weidetierhalter ein


Stuttgart. In seiner Sitzung am Donnerstag, 13. Dezember 2018, hat sich der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft mit den Folgen der Ausbreitung des Wolfs in Baden-Württemberg beschäftigt. Die Fraktionen von Grünen und CDU stellten dazu den Antrag, Weidetier- und Gehegewildhalter in Zeiten zunehmender Gefährdung durch den Wolf zu unterstützen. Wie der Ausschussvorsitzende Dr. Bernd Grimmer (AfD) mitteilte, stimmte das Gremium dem Antrag einstimmig zu.

Dem Ausschussvorsitzenden zufolge sei davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren weitere Wölfe nach Baden-Württemberg wandern würden. Außerdem sei es möglich, dass in den nächsten fünf Jahren eine Rudelbildung erfolgen könne. Grundsätzlich dürfe der Wolf jedoch nicht getötet oder verfolgt werden, lediglich in Einzelfällen seien Ausnahmen von diesem strengen Schutz möglich. Eine Bejagung von Wölfen mit dem Ziel der Bestandsreduktion oder der Schaffung sogenannter "wolfsfreier" Gebiete sei nach geltendem Recht nicht möglich. Die Einführung eines "Wolfszielbestands" sei ebenfalls nicht vorgesehen. Für Menschen bestünde kein erhöhtes Gefahrenpotential bei der direkten Begegnung mit einem Wolf. Das Anfüttern von Wölfen sei jedoch unbedingt zu unterlassen.

Es sei nicht verlässlich vorherzusagen, wo sich zuwandernde Wölfe in Baden-Württemberg niederlassen werden. Jedoch sei zu erwarten, dass diejenigen Gegenden zuerst besiedelt würden, in denen es die besten Rückzugsmöglichkeiten gebe und eine geringe Störung durch Menschen bestünde. Dies beträfe besonders den Schwarzwald, den Odenwald und die Schwäbische Alb.

Eine Folge der Ausbreitung des Wolfes sei der Riss von im Freien gehaltenen Nutztieren, wie Dr. Grimmer mitteilte: "Dies kann für Herdentierhalter belastend bis existenzbedrohend sein." Daher sei es wichtig, einen funktionierenden Herdenschutz in der Fläche frühzeitig und umfassend umzusetzen. Erfahrungen anderer Länder hätten nämlich gezeigt, dass die Anzahl an gerissenen Nutztieren ganz entscheidend von der Wirkung der Herdenschutzmaßnahmen und nur in geringerem Maße von der Größe des Wolfsbestands abhänge.

Aktuell fördere das Land innerhalb der Förderkulisse Wolfsprävention die Anschaffung technischer Mittel in der Schaf- und Ziegenhaltung sowie in der Gehegehaltung von Wild. Wie der Ausschussvorsitzende mitteilte, gewährt das Land hierbei Zuwendungen in Höhe von 90 Prozent der Nettokosten. Jedoch habe die Europäische Kommission im November 2018 die Regelung dahingehend angepasst, dass Investitionen in Herdenschutz, wie beispielsweise Elektrozäune oder wolfssichere Ausführungen von Ställen, auch zu 100 Prozent finanziert werden können, ohne dass dies als unzulässige Beihilfe gelte. Das Umweltministerium prüfe nun die möglichst schnelle Umsetzung dieser Fördermöglichkeiten. Zusätzlich fördere das Land den Unterhalt eines Herdenschutzhundes.

Darüber hinaus sei eine zentrale Beratungsstelle für Herdenschutz in den Bereichen Schafe und Ziegen sowie Pferde und Rinder vorgesehen. Allein eine Förderung von Präventionsmaßnahmen sei jedoch nicht ausreichend. Daher seien neben der Beratung zu Präventionsmaßnahmen und deren Umsetzung auch Aspekte der betrieblichen Entwicklung einschließlich Stallbau zu berücksichtigen. Das Ministerium prüfe aktuell, in welchem Umfang auch Arbeitskosten, beispielsweise für den Aufbau von Elektrozäunen, gefördert werden können. Dr. Grimmer erklärte abschließend, dass Nutztierhalter über den Ausgleichsfond Wolf eine Entschädigung erhalten, wenn Tiere durch einen Wolfsangriff getötet wurden.

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Quelle:
Pressemitteilungen 141/2018 - 14.12.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2018

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