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BADEN-WÜRTTEMBERG/1088: Kommunale Behindertenbeauftragte sind Thema im Sozialausschuss (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 27/2019

In der Sitzung am 14. März:

Kommunale Behindertenbeauftragte sind Thema im Sozialausschuss


Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales und Integration beschäftigte sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. März, auf Antrag der Fraktion der Grünen mit der Situation der kommunalen Behindertenbeauftragten und inwieweit diese weiter unterstützt werden können. Das teilte der Ausschussvorsitzende Rainer Hinderer (SPD) mit. "Die kommunalen Behindertenbeauftragten leisten einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensbedingungen und Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung im Land", so Hinderer.

Im Dezember 2014 beschloss der Landtag von Baden-Württemberg die Novellierung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes. Dieses gelte mittlerweile bundesweit als bestes Landesgesetz seiner Art. Das Gesetz schreibt unter anderem fest, dass alle Stadt- und Landkreise kommunale Behindertenbeauftragte einzusetzen haben, damit die Interessen der Menschen mit Behinderung stärker vertreten werden. Wie Hinderer erklärte, hätten seit 2016 alle Stadt- und Landkreise auch einen kommunalen Behindertenbeauftragten bestellt. Ende 2018 seien 33 Beauftragte haupt- und 11 weitere ehrenamtlich tätig gewesen. Sie würden beispielsweise als Berater an Planungsvorhaben von Bauprozessen beteiligt, wobei sie vor allem auf das Thema Barrierefreiheit achten würden.

Zuständig für die Belange von Menschen mit Behinderung seien jedoch nicht ausschließlich die hauptamtlichen oder ehrenamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten. Oftmals seien die Verwaltungsspitze oder ein Amt hauptverantwortlich, zum Beispiel das Hauptamt oder das Sozialamt. Wie genau die Behindertenbeauftragten eingebunden seien, sei dabei jedoch von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Hinderer zufolge lege die Fachstelle Inklusion des Gemeindetags Baden-Württemberg besonderen Wert auf die Feststellung, dass die persönliche Sensibilität und die Multiplikatoren-Eigenschaft der zuständigen Personen der Gradmesser für die tatsächliche Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung vor Ort sei und weniger deren organisatorische Einbindung.

Es habe sich gezeigt, so Hinderer, dass sich die Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Beauftragten der Stadt- und Landkreise insgesamt noch umfassender und nachhaltiger gestalten lasse. Das liege jedoch nicht am persönlichen Engagement der Beauftragten. "Es müssen auch die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden, damit die Behindertenbeauftragten ihre Aufgabe professionell wahrnehmen können", betonte der Ausschussvorsitzende abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilungen 27/2019 - 14.03.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2019

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