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BADEN-WÜRTTEMBERG/1101: Europaausschuss informiert sich über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 44/2019

In der Sitzung am 8. Mai 2019:

Europaausschuss informiert sich über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung


Stuttgart. In der Sitzung des Ausschusses für Europa und Internationales am Mittwoch, 8. Mai 2019, hat Dr. Julia Victoria Pörschke, Leiterin der Stabsstelle Europa beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informations-freiheit Baden-Württemberg (LfDI BW), zum Thema "Europäische Datenschutz-Grundverordnung - verbindliche europäische Rechtsetzung, europäische Zu-sammenarbeit und Weiterentwicklung in der Praxis" informiert. "Es geht um eine europäische Regelung, die bald ein Jahr in Kraft ist. Da ist es für uns wichtig, einmal hineinzusehen und eine Rückkopplung zu bekommen", betonte der Vorsitzende des Gremiums, Willi Stächele (CDU).

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sei mit dem Ziel erlassen worden, ein einheitliches Recht zu schaffen. "Mit einer Grundverordnung wird ein Mindestkonsens geregelt, da die Präferenzen und Schutzwünsche der Mitgliedstaaten doch unterschiedlich waren", so Dr. Pörschke. Bislang hätten 23 EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Gesetze an die Vorgaben der DS-GVO angepasst. Insgesamt habe die Grundverordnung etwa 69 Öffnungsklauseln - darunter pflichtige, in deren Rahmen die Mitgliedstaaten ergänzende Regelungen erlassen müssen, und freiwillige, die von den Mitgliedstaaten optional geregelt werden können. Im Anpassungs- und Umsetzungsprozess habe es überdies Nachbesserungswünsche der nationalen Gesetzgeber gegeben, etwa beim Presserecht, bei der Freistellung der "freien Berufe" oder bei dem Schriftformerfordernis. Auch gebe es einige Fehlleistungen des Bundesgesetzgebers z.B. beim 4 BDSG (neu) zur Videoüberwachung, denn hier sei keine Öffnungsklausel ersichtlich.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Vereine haben, so die Stabsstellenleiterin, besonders große Probleme in der praktischen Anwendung. Insbesondere die Informationspflichten würden von KMUs als Belastung empfunden. Ziel der Auf-sichtsbehörde sei es, "alle fit zu bekommen und praktikable Lösungen zu finden", so Dr. Pörschke. Rund 10.000 Personen haben im Jahr 2018 an Schulungen des LfDI teilgenommen. Die Anzahl der Beratungsanfragen und Beschwerden wegen Datenschutzverstößen hatte sich von April bis Juli 2018 verdreifacht. Insgesamt gab es 2018 rund 5.000 Anfragen. 774 Meldungen über Datenpannen seien 2018 verzeichnet worden, das entspreche einer Verzehnfachung der Zahlen.

Abschließend machte Dr. Pörschke auf eine breit angelegte Evaluation des LfDI aufmerksam, die am 28. Juni 2019 in Kooperation mit der IHK der Region Stuttgart durchgeführt werden soll. "Wir wollen mit Vereinen, KMUs und Wirtschaftsunternehmen in den aktiven Dialog treten, praxisgerechte und handhabbare Lösungen diskutieren", so Dr. Pörschke. Willi Stächele bedankte sich für die Ausführungen: "Wir werden an dem Thema dranbleiben."

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Quelle:
Pressemitteilungen 44/2019 - 08.05.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2019

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