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BADEN-WÜRTTEMBERG/1116: Landtag gibt keine Stellungnahme zu Klage für Kita-Volksbegehren ab (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 62/2019

Beschluss im Ständigen Ausschuss

Landtag gibt keine Stellungnahme zu Klage für Kita-Volksbegehren ab


Stuttgart. Der Landtag von Baden-Württemberg wird in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof wegen eines vom Innenministerium abgelehnten Antrags auf Zulassung eines Volksbegehrens für gebührenfreie Kitas keine Stellungnahme abgeben. Diesen Beschluss fasste der Ständige Ausschuss am Donnerstag, 6. Juni 2019, mit großer Mehrheit, wie der Vorsitzende des Gremiums, der Abgeordnete Dr. Stefan Scheffold (CDU), mitteilte. Die Mehrheit im Ausschuss habe die Entscheidung damit begründet, dass es bei dem Thema keinen Konsens unter den Fraktionen gebe. Eine Stellungnahme des Landtags würde nur Sinn ergeben, wenn sich die Fraktionen einig sind, dass zumindest die Mehrheit eine Stellungnahme befürwortet.

"Nach der bisherigen Praxis äußert sich der Landtag in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren vor allem dann, wenn durch den Ausgang des Verfahrens aus Sicht des Landtags parlamentsspezifische Belange berührt sein könnten", führte Dr. Scheffold aus. In der Regel sei dies bei Rechtsstreitigkeiten der Fall, in denen es um parlamentsrechtliche Fragen gehe oder Gesetzesbestimmungen angegriffen würden, die der Landtag maßgeblich mitgestaltet habe, oder deren Ausgang auch für den Landtag grundsätzliche Bedeutung besitze. Außerdem könne Anlass für eine Stellungnahme sein, wenn die Gesetzgebungskompetenz des Landes berührt sei. In diesem Fall bestehe die Besonderheit, dass keine Rechtsvorschrift angegriffen werde, sondern ein bestehendes Gesetz geändert werden solle.

Nach Angaben des Vorsitzenden hatte der SPD-Landesverband beim Innenministerium ein Volksbegehren für eine kostenfreie Betreuung in Kitas beantragt. Das Ministerium habe den Antrag jedoch aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Die SPD vertrete eine andere Rechtsauffassung und habe daher Klage vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die Ablehnung des Antrags eingereicht, so Scheffold.

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Quelle:
Pressemitteilungen 62/2019 - 06.06.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2019

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