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BADEN-WÜRTTEMBERG/1145: Öffentlicher Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 97/2019

Sozialausschuss befasst sich mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg


Stuttgart. Ärztinnen und Ärzte haben derzeit hervorragende Arbeitsmarktchancen, sodass die bisherigen Vorzüge einer Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst wie regelmäßige und flexible Arbeitszeiten, Telearbeit oder frei gestaltbarer Teilzeitumfang auch in Kliniken oder anderen medizinischen Arbeitsplätzen angeboten werden. Bei Nachbesetzungen entstehen dadurch gelegentlich Vakanzen von bis zu einem Jahr. Dies wurde bei Beratungen eines SPD-Antrags zum Thema "Den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Baden-Württemberg weiterentwickeln und ausreichend Fachpersonal gewinnen" im Ausschuss für Soziales und Integration am Donnerstag, 24. Oktober 2019, deutlich, wie die stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, Christine Neumann-Martin (CDU) darlegte. "Das Land befindet sich in einem enormen Wettbewerb", stellte Neumann-Martin fest.

Wie Neumann-Martin ausführte, habe der durch das Land und die Kommunen finanzierte ÖGD die Aufgabe, die Gesundheit der Bevölkerung in Baden-Württemberg zu fördern und zu schützen. Das Aufgabenfeld umfasse u. a. die Gesundheitsförderung und Prävention, aber auch die Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsplanung sowie die Medizinalaufsicht und Begutachtung. 118 Ärztinnen und Ärzte bei den Gesundheitsämtern (24 Prozent) seien derzeit 60 Jahre und älter. Davon würden 100 voraussichtlich in den kommenden fünf Jahren in den Ruhestand gehen. 45 Prozent seien zwischen 50 und 59 Jahre alt.

"Nicht nur die Ärztevergütung muss attraktiver werden, es muss sich auch einer Aufgabenkritik gestellt werden", gab die stellvertretende Vorsitzende die Auffassung des Gremiums wieder. Das Ministerium habe mit verschiedenen Partnern einen Katalog von Maßnahmen und Vorschlägen erarbeitet, der u.a. auch zu einer Verbesserung der Personalsituation führen solle. So würde derzeit geprüft, welche nicht zwingend Ärzten vorbehaltenen Aufgaben verstärkt durch andere Berufsgruppen wahrgenommen werden könnten. Mögliche Tätigkeitsfelder würden sich insbesondere in den Bereichen der Kinder- und Jugendgesundheit, der Gesundheitsplanung sowie des Gesundheitsschutzes ergeben. Ferner stünde im Raum, den Facharztqualifikationen für das Öffentliche Gesundheitswesen, für Psychiatrie sowie für Kinder- und Jugendmedizin andere fachärztliche Qualifikationen gleichzusetzen. Dies führe zu mehr Spielräumen bei der Besetzung von Funktionsstellen und zu einer Steigerung der Attraktivität des ÖGD für weitere Facharztgruppen.

Auch der von der Sozial- und Arbeitsmedizinischen Akademie Baden-Württemberg durchgeführte Kurs für öffentliches Gesundheitswesen (Amtsarztkurs) sei so angepasst worden, dass er wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht werde. Mit dieser Anpassung sei zugleich die Grundlage für die Etablierung eines Masterstudiengangs "Öffentliche Gesundheit" geschaffen worden. Weiter müsse der ÖGD aus Sicht des Ministeriums stärker mit der Medizinerausbildung an allen medizinischen Fakultäten in Baden-Württemberg verzahnt werden. Ein Kompetenzzentrum für Öffentliches Gesundheitswesen sei im Oktober an der Universität Tübingen eröffnet worden. Minister Lucha habe zugesagt, so Neumann-Martin, im Ausschuss über die Weiterentwicklungen zu berichten.

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Quelle:
Pressemitteilungen 97/2019 - 24. Oktober 2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2019

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