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BADEN-WÜRTTEMBERG/1162: Konsequenzen der Kassenbon-Pflicht (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 04/2020

Antrag für Bundesratsinitiative in öffentlicher Sitzung abgelehnt:

Wirtschaftsausschuss beschäftigt sich mit Konsequenzen der Kassenbon-Pflicht


Stuttgart. Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind Betriebe dazu verpflichtet, bei jedem Kaufvorgang einen Kassenbon auszudrucken und diesen Beleg ihren Kunden auszugeben. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Steuerhinterziehung stattfindet. Nach der neuen Regelung ist es damit auch nicht mehr zulässig, die Kunden zu fragen, ob sie einen Beleg ausgedruckt haben wollen. "Für Betriebe, die innerhalb kurzer Zeit viele Verkaufsvorgänge mit geringem Warenwert tätigen, entsteht dadurch jedoch ein größerer Aufwand. Auch ist gerade bei den Kleinbeträgen das Interesse der Kunden eher gering, den Kassenbon tatsächlich mitzunehmen", erklärte Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP), Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Dieser beschäftigte sich daher im öffentlichen Teil der Sitzung am Mittwoch, 22. Januar 2020, mit den Konsequenzen dieser Kassenbon-Pflicht. Grundlage war ein Antrag der FDP/DVP-Fraktion, eine Bundesratsinitiative anzustreben, die für diese Pflicht zum Bondruck eine Bagatellgrenze für Verkaufsvorgänge bis zu einem Betrag von zehn Euro vorsieht, sofern der Verkaufsvorgang in einer elektronischen Kasse unveränderbar gebucht wird. Der Antrag wurde mehrheitlich mit den Gegenstimmen der Regierungsfraktionen Grüne und CDU sowie der SPD abgelehnt.

"Eine Bagatellgrenze würde die Betriebe von Bürokratie und zusätzlichen Kosten entlasten, denen durch die Kassenbon-Pflicht ein höherer Aufwand entsteht", erklärte Dr. Schweickert. Beispiele hierfür seien Bäckereien, Eisdielen oder Kioske. Bezüglich der im Gesetz vorgesehenen grundsätzlichen Befreiungsmöglichkeit habe das Ministerium darauf verwiesen, dass diese Regelungen bundesweit einheitlich seien und nicht im Ermessen der Länder gestaltet werden könnten. Somit könnten diese Ausnahmen nur sehr restriktiv gehandhabt werden, beispielsweise wenn Waren an eine Vielzahl von unbekannten Personen verkauft würden, beispielsweise in Fussballstadien oder auf dem Volksfest. Hierzu könne beim zuständigen Finanzamt ein Antrag mit detaillierter Begründung, wieso die Belegausgabepflicht für den Antragsteller im konkreten Fall zu einer unzumutbaren Härte führt, im Rahmen einer Einzelfallprüfung gestellt werden. Der Vertreter des Finanzministeriums untermalte seine Ausführungen mit Beispielen von besonders krimineller Energie zur Steuervermeidung gerade bei Bargeldgeschäften, die eine Belegausgabepflicht aus Sicht der Finanzbehörden unbedingt erforderlich machen würden.

Im Ausschuss sei man sich darüber vollkommen einig gewesen, dass denjenigen Unternehmern, die ehrlich abrechnen, im Wettbewerb keine Nachteile entstehen dürften. "Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein. Es müssen praktikable Lösungen gefunden werden, um den schwarzen Schafen Herr zu werden und überall faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen, ohne alle Unternehmer pauschal unter Generalverdacht zu stellen" so Dr. Schweickert. Die Digitalisierung könne hierbei Möglichkeiten bieten. So wurden während der öffentlichen Ausschusssitzung insbesondere elektronische Lösungen debattiert, da man alternativ zum Kassenbon in Papierform den Beleg beispielsweise auch über die sogenannte "Near Field Communication" (NFC) auf das Mobiltelefon des Kunden übertragen könne.

Des Weiteren gebe es neben dem höheren bürokratischen Aufwand und den zusätzlichen Kosten noch weitere Konsequenzen. So blicke das Umweltministerium aus ökologischer Sicht mit Sorge auf die zu erwartenden zusätzlichen Abfälle. Die Kassenbonpflicht liefe dem Prinzip der Abfallvermeidung zuwider und die Konzentration von Schadstoffen im Thermopapier mache die Abfälle teilweise nicht recycelbar.

Darüber hinaus diskutierten die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses auf Antrag der SPD-Fraktion erneut über den Baden-Württemberg-Pavillon auf der Weltausstellung in Dubai in diesem Jahr und den damit verbundenen Kosten. In der Sondersitzung des Ausschusses am 11. Dezember 2019 hatten die Mitglieder gegen die Stimmen der SPD beschlossen, dass das Land Baden-Württemberg den Bau und Betrieb des Baden-Württemberg-Hauses mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 8,446 Millionen Euro unterstützen beziehungsweise absichern solle. Bis zu diesem Zeitpunkt waren nämlich weit weniger Sponsorenmittel eingegangen als erwartet. Vonseiten des Ministeriums habe man zwischenzeitlich ein Konzept entwickelt, dass speziell für kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten sei, damit sich auch diese am Projekt beteiligen könnten. Dr. Schweickert zufolge setze das Ministerium "alles daran, das Projekt zu einem Erfolgsprojekt zu machen".

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Quelle:
Pressemitteilungen 04/2020 - 23. Januar 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2020

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