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BADEN-WÜRTTEMBERG/1165: Stärkung der Schulkindergärten (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 06/2020

In der Sitzung am 23. Januar:

Bildungsausschuss begrüßt die Stärkung der Schulkindergärten


Stuttgart. In seiner Sitzung am Donnerstag, 23. Januar 2020, hat sich der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport mit einem Teil des frühkindlichen Bildungsbereichs beschäftigt: mit den Schulkindergärten. "Diese leisten eine wichtige pädagogische Aufgabe", betonte die Vorsitzende des Gremiums, Brigitte Lösch (Grüne). "In Schulkindergärten werden Kinder mit besonderem Förderbedarf in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und auf ihre spätere Schullaufbahn vorbereitet." So gebe es zum Beispiel Schulkindergärten, in denen speziell Kinder mit körperlicher oder geistiger Einschränkung gefördert würden. Anlass der Beratung waren zwei Anträge der SPD-Fraktion, die den Blick auf die Entlastung und die Bezahlung der Leitungen richten.

Lösch zufolge gab es im Schuljahr 2018/19 insgesamt 189 Schulkindergärten, von denen 97 entweder vom Land oder von kommunalen Trägern betrieben werden. Bei diesen Schulkindergärten handle es sich um freiwillige Einrichtungen, da dort nicht schulpflichtige Kinder speziell gefördert würden. Die Größe der einzelnen Gruppen orientiere sich dabei am Bedarf der jeweiligen Kinder. Im Durchschnitt bestünde eine Gruppe aus etwa vier bis zehn Kindern.

Der Ausschuss habe es sehr begrüßt, dass im neuen Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 mehr Geld und zeitliche Entlastung für die Leiter von Schulkindergärten vorgesehen sei. "Dies war über Jahre überfällig", betonte die Vorsitzende. Eine Verbesserung gebe es dabei für alle Leitungen, unabhängig von der Größe ihrer Einrichtung. Bei Schulkindergärten mit ein oder zwei Gruppen könnten Leiter vier Wochenstunden für Leitungsaufgaben anrechnen und Leiter von Einrichtungen mit drei und mehr Gruppen acht Wochenstunden. Die Anzahl der Anrechnungsstunden von Einrichtungen mit drei oder mehr Gruppen würde um eine Wochenstunde erhöht. Dies ergebe sich daraus, dass man ab dieser Größe der Schulindergärten von einem Arbeitsteam von durchschnittlich sieben Personen ausgehe, wodurch der Leitungsaufwand zum Beispiel für den Einsatz des Personals und für Abstimmungen im Team steige. Leiter von Einrichtungen mit mehreren Förderschwerpunkten, Außenstellen oder Intensivkooperationen mit Kindertagesstätten sollen sogar zwei zusätzliche Anrechnungsstunden pro Woche erhalten. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann habe erklärt, man sei gerade dabei, die rechtlichen Grundlagen für diese Verbesserungen zu schaffen, zum Beispiel würde gerade das Landesbesoldungsgesetz angepasst. Ziel sei, dass die neuen Regelungen zum nächsten Schuljahr in Kraft treten.

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Quelle:
Pressemitteilungen 06/2020 - 23. Januar 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2020

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