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BADEN-WÜRTTEMBERG/1180: Vermeidung langer Tiertransporte (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 24/2020

Zur Vermeidung langer Tiertransporte:

Landwirtschaftsausschuss fordert bessere Nutzung von Kälbern im Südwesten


Stuttgart. Der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fordert die Landesregierung auf, gemeinsam mit Vertretern des Tierschutzes und den Wirtschaftsbeteiligten dauerhaft für alle Seiten tragfähige Lösungen für den Umgang und für den Transport von jungen Kälbern zu entwickeln. Diesen Beschluss fasste das Gremium in seiner Sitzung am Mittwoch, 4. März 2020, auf Antrag der Fraktionen Grüne und CDU einstimmig, teilte der Ausschussvorsitzende Martin Hahn (Grüne) mit.

Darüber hinaus solle der Bund angehalten werden, Kriterien für geeignete Tränkesysteme für junge Kälber festzulegen, anhand derer Transportfahrzeuge für lange Beförderungen der Tiere zugelassen werden können. Zudem solle auf Landesebene geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen, um eine regionale Vermarktung zu verbessern und somit lange Transporte von jungen Kälbern innerhalb Deutschlands und ins Ausland zu reduzieren.

Nach Angaben Martin Hahns hat Landwirtschaftsminister Peter Hauk in der Sitzung über die Situation von sogenannten "nicht abgesetzten Kälbern", also jungen Tieren, die noch auf Kuhmilch angewiesen sind, informiert. Demnach würden die in Baden-Württemberg geborenen Tiere vor allem nach Norddeutschland und nach Spanien transportiert, da dort eine sehr viel höhere Nachfrage nach Kälbern bestehe. Die aktuellen Transportvorschriften sehen vor, dass die jungen Kälber nach einer neunstündigen Fahrt mindestens eine Stunde Ruhepause erhalten, bevor sie erneut neun Stunden transportiert werden dürften. Danach sei eine mindestens 24-stündige Ruhepause vorgeschrieben. Die Fahrten nach Spanien würden die erlaubten 19 Stunden jedoch teilweise überschreiten, weil die Kälber zum Füttern und Tränken erst aus- und dann wieder eingeladen werden. Dies dauere meist zwischen zwei und drei Stunden, wodurch die erlaubten 19 Stunden Transportzeit überschritten würden. "Die Mitglieder des Ausschusses und der Landwirtschaftsminister waren sind einig, dass dieses Verfahren zur artgerechten Fütterung im Sinne des Tierschutzes angebracht und gerechtfertigt ist", sagte Martin Hahn.

Da die Transporte aufgrund der Fütterung häufig zwischen 60 und 90 Minuten länger als die 19 Stunden betragen, hätten die zuständigen Veterinärämter keine Transportgenehmigungen mehr ausgestellt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen habe jedoch in einem Urteil entschieden, dass die Transporte weiterhin genehmigt werden müssten.

Die Ausschussmitglieder waren sich aus diesen Gründen einig, dass in Baden-Württemberg geborene Kälber am besten hier genutzt werden sollten, um Transporte zu vermeiden. Dafür müssten jedoch im Land bessere Strukturen und bessere Möglichkeiten zur Nutzung geschaffen werden. Um Transporte tierschutzgerecht durchführen zu können und um die Zeit zum Füttern und Tränken zu verringern, sollten Tiertransporter mit Einrichtungen, die für junge Kälber geeignet sind, ausgestattet werden. Damit könnten die Tiere dann im Fahrzeug versorgt werden und müssten dann nicht aus- und wieder eingeladen werden, so Hahn.

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Quelle:
Pressemitteilungen 24/2020 - 5. März 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2020

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