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BADEN-WÜRTTEMBERG/1185: Ausgestaltung der Corona-Hilfsmaßnahmen für Betriebe (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 30/2020

In der Sitzung am 2. April:

Wirtschaftsausschuss debattiert Ausgestaltung der Corona-Hilfsmaßnahmen für Betriebe


Stuttgart. Im Rahmen der öffentlichen Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau am Donnerstag, 2. April 2020, haben die Ausschussmitglieder beim Wirtschaftsministerium Nachsteuerungen bei den Corona-Hilfsmaßnahmen angeregt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP), mit. Die Sondersitzung zu Maßnahmen und deren Ausgestaltung für Unternehmen und Beschäftigte in Baden-Württemberg anlässlich der Corona-Krise war auf Antrag der Fraktionen SPD und FDP/DVP einberufen worden. "Auch in der derzeitigen Krisensituation ist es nötig, dass das Parlament in die Entscheidungen eingebunden wird und seine Kontrollplicht der Regierung gegenüber wahrnehmen kann", begründete Dr. Schweickert die Ansetzung. Bereits zum zweiten Mal hatten die Ausschussmitglieder des Wirtschaftsausschusses die Möglichkeit, per Videoschaltung an einer Sitzung teilzunehmen.

Seit Mittwochabend, 25. März 2020, können Soloselbstständige und Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten einen Antrag auf Wirtschaftshilfe stellen, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie in Existenznöte geraten. Dr. Schweickert zufolge seien in der seither vergangenen Woche über 200.000 Anträge bei den Kammern im Land eingereicht worden. Nach Informationen des Wirtschaftsministeriums hätte die L-Bank, die Förderbank des Landes, bereits Zuschüsse im zweistelligen Millionenbereich ausbezahlt.

Die Ausschussmitglieder hätten es begrüßt, dass seit dem vergangenen Wochenende die Privatvermögen der Antragsteller der Landeshilfen nicht mehr geprüft würden und es nun möglich sei, Hilfsgelder zu erhalten, ohne im Vorfeld private Rücklagen aufbrauchen zu müssen. Der Ausschussvorsitzende erklärte zudem, dass das Wirtschaftsministerium damit rechne, dass in den nächsten Tagen das Bundesprogramm zu den Wirtschaftshilfen anlaufe. Ab dann würden Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten ihre Hilfen aus Bundesmitteln bekommen, die gleichermaßen nach dem vom Land bewährten Verfahren über die Kammern und die L-Bank abgewickelt werden. "Einer Kumulation der Hilfen von Land und Bund wurde von der Landesregierung leider eine Absage erteilt. Die freiwerdenden Mittel des Landes sollten dann aber zumindest für die Unterstützung von Betrieben ab 50 Beschäftigten verwendet werden", so Dr. Schweickert. "Damit könnten wir die Förderlücke für etwa 9.000 mittelständische Unternehmen schließen".

Ein weiteres wichtiges Mittel für Betriebe derzeit sei das Kurzarbeitergeld; in Baden-Württemberg hätten bereits 73.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Der Wirtschaftsausschuss und das Wirtschaftsministerium waren sich einig, dass der Bund die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf bis zu 24 Monate verlängern sollte. "Damit entlasten wir Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise konjunkturelle Probleme hatten. In Baden-Württemberg betrifft dies Schlüsselbranchen wie den Automobil- und Maschinenbau", erklärte der Ausschussvorsitzende. Hier müsse jedoch der Bund eine endgültige Regelung treffen.

Dr. Schweickert regte an, dass die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses auch weiterhin konstruktiv die ihnen in den Wahlkreisen zugetragenen Probleme der Wirtschaft und der Beschäftigten aufgreifen und sich für Anpassungen des Soforthilfeprogramms einsetzen. Denn bei allem engagierten Einsatz des Wirtschaftsministeriums zur schnellen Ausgestaltung der Soforthilfen, ist es bei dem in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg größten Hilfsprojekt nicht zu vermeiden, dass den vielfältigen ökonomischen Situationen nicht von vorneherein Rechnung getragen werden kann.

Auch nach der zweiten digitalen Sitzung des Wirtschaftsausschusses innerhalb von drei Wochen zog der Vorsitzende Dr. Schweickert ein positives Resümee: "Die virtuelle Zusammenarbeit klappt immer besser. Hoffentlich sind das nächste Mal die Wirtschaftsministerin sowie die weiteren Vertreter des Ministeriums ebenfalls per Video und nicht nur per Telefon mit dabei." Die Sitzung endete mit einer Dankesbotschaft aller Teilnehmer an die in Baden-Württemberg tätigen Unternehmen und Beschäftigte.

Zum ersten Mal überhaupt waren bei einer regulären Sitzung eines Landtagsausschusses nur der Ausschussvorsitzende sowie die engen Mitarbeiter des Landtags vor Ort in Stuttgart anwesend. Alle anderen rund 40 Teilnehmer wurden zugeschaltet, dabei konnte die Sitzung von der interessierten Öffentlichkeit im Live-Stream des Landtags direkt verfolgt werden, was auf reges Interesse gestoßen sei.

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Quelle:
Pressemitteilungen 30/2020 - 2. April 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2020

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