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BADEN-WÜRTTEMBERG/1194: Volksantrag "Gemeinsam Umwelt schützen" zulässig (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 41/2020

In der Sitzung am 29. April 2020

Landwirtschaftsausschuss erklärt Volksantrag "Gemeinsam Umwelt schützen" für zulässig


Stuttgart. Der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat den Volksantrag "Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg" für zulässig erklärt. Eine entsprechende Beschlussempfehlung für den morgen tagenden, federführenden Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft fasste das Gremium in seiner Sitzung am Mittwoch, 29. April 2020, einstimmig. "Die erforderliche Anzahl an Unterschriften für einen Volksantrag wurde erreicht und die Unterschriften sind formal korrekt", sagte der Ausschussvorsitzende Martin Hahn (Grüne).

"Der Volksantrag war Anfang März beim Landtag eingereicht worden. Das Parlament ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten über die Zulässigkeit des Volksantrags zu entscheiden", so Martin Hahn. Zuständig dafür sind sowohl der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wie auch der federführende Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Die Beschlussempfehlungen beider Ausschüsse werden dann in der kommenden Woche dem Plenum zur Entscheidung vorgelegt. Entscheidet das Parlament, dass der Antrag zulässig ist, muss sich der Landtag innerhalb drei weiterer Monate inhaltlich mit dem Antrag befassen und entscheiden. Dieser Entscheidung geht dann erneut eine Ausschussberatung voraus.

Zeitgleich zur Überweisung an den Ausschuss hatte die Landtagspräsidentin den Volksantrag der Regierung zugleitet, die Stellung nehmen musste, ob der Antrag dem Grundgesetz und der Landesverfassung nicht widerspricht. Bei der Prüfung sei die Regierung zu dem Ergebnis gekommen, dass der Antrag in keinem Widerspruch zum Grundgesetz und der Landesverfassung stehe. Die im Volksantrag benannten Themenfelder fielen grundsätzlich in die Gesetzgebungskompetenz und folglich in die Entscheidungszuständigkeit des Landtags, so der Ausschussvorsitzende.

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Quelle:
Pressemitteilungen 41/2020 - 29. April 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2020

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