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BADEN-WÜRTTEMBERG/1198: Petitionen zum Abitur 2020 (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 45/2020

Petitionen zum Abitur 2020

Vorsitzende Krebs: Faire und angemessene Bedingungen fürs Abitur 2020


Stuttgart. Mit drei Eingaben zum Abitur 2020 hat sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. April 2020, befasst. Das hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Petra Krebs (Grüne), mitgeteilt. "Das Kultusministerium hat ausführlich sein Vorgehen erläutert und der Ausschuss hat mehrheitlich grünes Licht gegeben, so weiter zu verfahren. Wir hoffen, dass es einen guten Abiturjahrgang 2020 gibt", berichtete Petra Krebs.

Die Petitionen seien kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt worden, so die Vorsitzende, da die nächste Sitzung des Gremiums erst am 18. Juni stattfindet - also dann, wenn das schriftliche Abitur bereits vorbei ist. Das Ministerium habe dem Ausschuss deshalb mündlich dargelegt, dass es größtes Verständnis für die Sorgen der Petenten habe, die Umstände seien in der Tat belastend. "Das Ministerium weiß, dass die Bedingungen 2020 belastend sind für alle am Schulleben Beteiligten: Schüler, Lehrer, Eltern und Schulleitungen", fasste Krebs zusammen. Die Kultusministerkonferenz habe entschieden, dass die schriftlichen Abiturprüfungen stattfinden werden. In anderen Ländern seien sie bereits angelaufen. Das Kultusministerium, so Petra Krebs, garantiere faire und angemessene Bedingungen für alle Abiturientinnen und Abiturienten, es sollten keine Nachteile entstehen.

Deshalb seien sieben Maßnahmen getroffen worden: Der Beginn der schriftlichen Abiturprüfungen sei auf den 18. Mai 2020 verschoben worden. Bis zu den Sommerferien würden zwei Nachholtermine angeboten. Abiturienten könnten entscheiden, welchen Termin sie wahrnehmen. Es sei nicht erforderlich ein Attest vorzulegen, wenn jemand erst am Nachholtermin im Juni oder Juli schreiben möchte. Die Vorbereitungszeit sei letztlich um eine Woche verlängert worden. Im Präsenzunterricht ab dem 4. Mai konzentrierten sich die Abiturienten auf ihre Prüfungsfächer, es gebe keine Klausuren mehr vor dem schriftlichen Abi. Überdies seien die Hygienemaßnahmen vom Kultusministerium gewissenhaft umgesetzt und an die Schulen kommuniziert worden. Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankungen würden vom Präsenzunterricht freigestellt. Und letztlich sei das Korrekturverfahren für die Abiturprüfungen verschlankt worden, indem Erst- und Zweitkorrektur an derselben Schule stattfinden würden. "Das Ministerium ist sich sicher, dass die Abiturientinnen und Abiturienten die Abiprüfung meistern können", so die Vorsitzende.

Ein Petent hatte sich generell gegen eine Verschiebung der Abiturprüfungen ausgesprochen. Das Lehren des abiturrelevanten Stoffs sei bereits einige Zeit vor der Schulschließung abgeschlossen gewesen, so dass die Abiturienten die Voraussetzungen für die Prüfung bereits besäßen. Er forderte deshalb, das Abitur zum ursprünglichen Termin, der nach den Osterferien gewesen wäre, zu schreiben.

Zwei weitere Petenten forderten eine komplette Absage der Abiturprüfungen und stattdessen die Errechnung eines Durchschnittsabiturs. Das Stattfinden der Prüfungen sollte nicht über die Gesundheit vieler Menschen gestellt werden. Sie verwiesen auf die enorme Belastung der Schülerinnen und Schüler in Zeiten von Corona. Gesundheit habe oberste Priorität, so die Petenten.

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Quelle:
Pressemitteilungen 45/2020 - 30. April 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2020

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