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BADEN-WÜRTTEMBERG/1200: Gemeinderats- und Kreistagssitzungen sollen als Videokonferenzen ermöglicht werden (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 47/2020

Innenausschuss berät Gesetzentwurf:

Gemeinderats- und Kreistagssitzungen sollen als Videokonferenzen ermöglicht werden


Stuttgart. Auch in Ausnahmesituationen wie der derzeitigen Corona-Krise müssen Gemeinderats- und Kreistagssitzungen möglich sein. Dies betonten die Mitglieder des Ausschusses für Inneres, Digitalisierung und Migration in der Sitzung des Gremiums am Mittwoch, 6. Mai 2020. "Der Ausschuss rät daher dem Landtagsplenum, dem Gesetzesentwurf der Fraktionen Grüne und CDU, der diese Sitzungen in Ausnahmefällen als Videokonferenzen erlaubt, zuzustimmen", sagte der Vorsitzende des Gremiums, Karl Klein (CDU). Dies sei im Anschluss an die Anhörung Sachverständiger aus dem betroffenen Bereich beschlossen worden.

Wie Klein mitteilte, sehen die Vorschriften der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung bislang zwingend die persönliche Anwesenheit der Mitglieder des Gremiums bei einer Sitzung vor. Das geplante Gesetz biete nun Alternativen für Situationen wie die derzeitige Corona-Pandemie. "Wenn man eine Gemeinderats- oder Kreistagssitzung per Videokonferenz abhalten kann, dient das auch dem Schutz der Mitglieder", so Klein. Hierbei sei wichtig, dass die Mitglieder per Bildübertragung an der Sitzung teilnähmen, um die Identifikation der Beteiligten zweifelsfrei zu ermöglichen. Telefonkonferenzen seien daher nicht zulässig. Auch die Öffentlichkeit der Sitzungen müsse weiterhin gewährleistet sein. So könne man zum Beispiel die Videokonferenz in einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Raum übertragen.

Der Ausschussvorsitzende betonte außerdem, dass solche Videokonferenzen keiner Kommune vorgeschrieben würden, sondern lediglich eine Hilfestellung darstellten. Der Gesetzentwurf sehe zudem vor, Videokonferenzen derzeit nur in Ausnahmefällen durchzuführen; solche Ausnahmefälle stellten insbesondere Naturkatastrophen, Gründe des Infektionsschutzes oder sonstige außergewöhnliche Notsituationen dar.

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Quelle:
Pressemitteilungen 47/2020 - 6. Mai 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2020

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