Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

BADEN-WÜRTTEMBERG/848: Beschluss zur Bekämpfung der Folgen von Armutseinwanderung auf Kommunenebene (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 166/2013

Integrationsausschuss fasst Beschluss zur Bekämpfung der Folgen von Armutseinwanderung auf Ebene der Kommunen

Probleme der armutsbedingten Zuwanderung müssen international, national und lokal angegangen werden



Stuttgart. Der Integrationsausschuss hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. November 2013, aufgrund eines CDU-Antrags wiederholt mit den Folgen der Armutseinwanderung auf Ebene der Kommunen beschäftigt. Die Beratungen mündeten letztlich in einen interfraktionellen Änderungsantrag, dem einstimmig zugestimmt wurde. Dies hat die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Katrin Schütz, mitgeteilt. "Unser Beschluss zielt darauf ab, über die gemischten Regierungskommissionen, die Landesvertretung Baden-Württemberg in Brüssel und den Bundesrat auf Ebene der europäischen Institutionen darauf hinzuwirken, dass zielgerichtete Struktur-, Förder- und Unterstützungsprogramme genutzt und weiterentwickelt werden", berichtete Schütz.


"Die mit der armutsbedingten Zuwanderung einhergehenden Probleme können nur erfolgreich angegangen werden, wenn Strategien, Förderprogramme und Begleitmaßnahmen international, national und lokal greifen", hob Katrin Schütz hervor. Die Verbesserung der Chancengleichheit von benachteiligten Menschen, der Zugang zu geeignetem Wohnraum, zur Bildung, zur Ausbildung und zum Arbeitsmarkt seien Aspekte, die die Landesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten unterstütze. "Wichtig sind aber auch entsprechende Struktur- und Aufbauhilfen in den Herkunftsländern, um dort den Lebensstandard für die Menschen zu verbessern", so die Vorsitzende. "Der Europäische Sozialfonds hält für die EU-Mitgliedsländer im Donauraum erhebliche Mittel bereit, die nicht abgerufen werden. Im Hinblick auf die neue Förderperiode besteht hier Handlungsbedarf, um bestehende Defizite zu beheben und verfügbare Hilfsprogramme optimal nutzen zu können", betonte Schütz.

Überdies solle in den innereuropäischen Auswanderungsstaaten aktive Aufklärungsarbeit über die Gefahr des Menschenhandels in seinen verschiedenen Ausprägungen erfolgen, die mit Beratungs- und Hilfeeinrichtungen für Opfer sowie Schwerpunkteinheiten bei der Verbrechensbekämpfung strukturell unterstützt werden.

Wie die Vorsitzende weiter erklärte, solle überprüft werden, wie im Rahmen des Vollzugs der landes- und bundesgesetzlichen Regelungen eine gezielte Nutzung von Liegenschaften und Gebäuden zum Zwecke ausbeuterischer Mietverhältnisse wirksam verhindert werden könne. "Die Armutszuwanderung aus Bulgarien und Rumänien stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Es müssen humanitäre Folgen abgefedert und gleichzeitig muss auf eine nachhaltige urbane Entwicklung hingewirkt werden", so Schütz. Die Kommunen dürften bei der Bekämpfung der Folgen der Armutsmigration vom Land nicht allein gelassen werden. Wichtig sei dem Ausschuss aber auch zu betonen, dass nicht alle Einwanderer Armutseinwanderer seien. "Es sind auch hochqualifizierte Menschen dabei, deshalb ist es so wichtig, das Thema so differenziert zu betrachten", so Schütz abschließend.

*

Quelle:
Pressemitteilungen 166/2013 vom 20.11.2013
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Haus des Landtags,
Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711/2063-269
Telefax: 0711/2063-299
E-Mail: Post@Landtag-bw.de
Internet: http://www.landtag-bw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2013