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HAMBURG/1950: Korruptionsregister - Keine öffentlichen Aufträge für korrupte Unternehmen (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 13. März 2012

Korruptionsregister: Keine öffentlichen Aufträge für korrupte Unternehmen!


Die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE begrüßt die gesetzliche Einführung eines Korruptionsregisters in Hamburg und fordert den Senat auf, den Gesetzentwurf jetzt unverzüglich an alle Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft weiterzuleiten. Denn der Senat hat heute angekündigt, dass er den Entwurf des Hamburgischen Korruptionsregistergesetzes nur den Kammern und Verbänden zur Stellungnahme zuleiten wird.

Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu: "DIE LINKE hat die Einrichtung eines Korruptionsregisters nach Berliner Vorbild seit Jahren gefordert und begrüßt deshalb, dass der SPD-Senat jetzt endlich einen Gesetzentwurf erarbeitet hat. Korrupte Unternehmen und Konzerne müssen, wenn sie rechtskräftig verurteilt wurden, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Allerdings werden wir auch streng darauf achten, dass das Rechtsstaatsprinzip der Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gewahrt bleibt. Der Senat ist deshalb aufgefordert, den Gesetzentwurf nicht nur dem Kammern und Verbänden zur Stellungnahme zuzuleiten, sondern unverzüglich allen Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft."


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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 13. März 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2012