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HAMBURG/2337: Linke fordert Aufsichtskommission zum Schutz von Kinderrechten (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 25. Januar 2013

LINKE fordert Aufsichtskommission zum Schutz von Kinderrechten



Mit dem in der heutigen Bürgerschaftssitzung behandelten Antrag zu den Rechten und Pflichten der Aufsichtskommission für Einrichtungen mit geschlossener Unterbringung will die Fraktion DIE LINKE Kinderrechte wahren und vor der Gefährdung des Kindeswohls schützen. Darauf macht die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Christiane Schneider aufmerksam. "Der Senat hat die Aufgabe hinzusehen, zu helfen und wo nötig einzugreifen. Sie gilt uneingeschränkt. Sie gilt erst recht, wo der Staat kraft seines Gewaltmonopols Gewalt auf Dritte überträgt, hier auf private Einrichtungen mit geschlossener Unterbringung." DIE LINKE beantragt, dass die von Gesetz vorgeschriebene Aufsichtskommission nicht nur in Hamburg angesiedelte Einrichtungen mit geschlossener Unterbringung von Kindern (von denen es in Hamburg seit 2008 keine mehr gibt) kontrolliert, sondern auch Einrichtungen außerhalb Hamburgs, in denen die Stadt Hamburger Kinder unterbringt.

Konkret sind seit Ende 2008 rund 50 Hamburger Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Haasenburg GmbH in Brandenburg verbracht worden, die seit Jahren in der Kritik von Betroffenen, Medien, Gerichten und MitarbeiterInnen steht. "Trotz einiger der Einrichtung auferlegter Änderungen bleibt die Tatsache, dass die Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH schwerwiegenden Grundrechtseingriffen ausgesetzt sind", begründet Schneider den Antrag ihrer Fraktion. Die Plenardebatte sei nicht der Ort, sich ausführlich mit der therapeutischen Konzeption der Haasenburg GmbH auseinanderzusetzen. "Was wir aber können und was wir müssen, als Bürgerschaft, als Senat, als Stadt, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Kinderrechte, dass das Kindeswohl bestmöglich geschützt wird und dass die Eingriffe in die Grundrechte in jedem Fall dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen", so die Innenpolitikerin. "Hamburg trägt für das, was mit den Hamburger Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen mit geschlossener Unterbringung geschieht, die volle Verantwortung."

Jedoch hat der Senat die Aufsichtskommission seit Ende 2008 nicht mehr berufen. Seitdem ist die Stadt ihrer Verantwortung für den Schutz des Wohls und der Rechte der außerhalb Hamburgs untergebrachten Kinder nicht ausreichend nachgekommen. "Wir sind grundsätzlich gegen die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen mit geschlossener Unterbringung", erläutert Schneider. "Die Berufung einer Aufsichtskommission zur Wahrung ihrer Rechte, die auch auf die Bedingungen der Unterbringung Einfluss nehmen kann, ist das Mindeste, das wir den Kindern und Jugendlichen schuldig sind. Einrichtungen, die sich weigern, entsprechende Vereinbarungen mit der Freien und Hansestadt abzuschließen, können für Hamburg keine Vertragspartner sein."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 25. Januar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2013