Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

HAMBURG/2868: Kennzeichnungspflicht und Beschwerdestelle für die Hamburger Polizei beantragt (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 18. Juni 2014

LINKE beantragt Kennzeichnungspflicht und Beschwerdestelle für die Hamburger Polizei



In der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft hat die Fraktion DIE LINKE die Einrichtung einer Beschwerdestelle und die volle Kennzeichnungspflicht für die Polizei in Hamburg beantragt. Zur Begründung verwies Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, auf das Beispiel gute Beispiele in mehreren Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Bremen), wo die volle Kennzeichnungspflicht bereits eingeführt wurde, und auf andere Länder, die daran arbeiten (Hessen, Niedersachsen, NRW). "Alle Einwände, die gegen die individuelle Kennzeichnung ins Feld geführt werden, sind durch die Praxis widerlegt", sagte Schneider. "Im europäischen Ausland gibt es die individuelle Kennzeichnung auch, teilweise schon lange. Hamburg sollte nicht das Schlusslicht in Europa bleiben."

Sie erinnerte daran, dass in Baden-Württemberg kürzlich 156 Verfahren im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz gegen Stuttgart21-GegnerInnen im Jahr 2010 eingestellt wurden, weil Polizisten nicht identifiziert werden konnten. "156 Anzeigen verliefen im Sande. Das ist ein Desaster. Der Verdacht rechtswidriger Gewalt konnte nicht aufgeklärt werden, weil die Tatverdächtigen nicht identifizierbar waren", sagte Schneider. "Es geht hier nicht darum, das staatliche Gewaltmonopol in Frage zu stellen oder jede Polizeigewalt als illegal zu bezeichnen. Aber gerade weil die Polizei sozusagen die Lizenz zur physischen Gewaltausübung hat, weil sie diese Aufgabe in oft schwierigen Situationen wahrnimmt, sind Kontrolle und Transparenz polizeilichen Handelns unverzichtbar. Anonymität begünstigt rechtswidrige Gewalt, sie beeinträchtigt oder verhindert Aufklärung, und sie schützt einzelne Täter. Das schadet nicht zuletzt der Polizei selbst, ihrer rechtsstaatlichen Legitimation."

Zur Begründung der Initiative für die Einrichtung einer Polizeibeschwerde verwies Schneider auf ähnliche Aktivitäten anderen Bundesländern, zum Beispiel in Rheinland-Pfalz. "Auch andernorts nimmt die Diskussion Schwung auf. In diesem Zusammenhang will ich auch an das Sondervotum des NSU-Abschlussberichtes erinnern, mit dem die SPD-Bundestagsfraktion die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen für polizeiliches Fehlverhalten auf Bundes- und Länderebene fordert", sagte Schneider.

*

Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 18. Juni 2014
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
Telefon: 040/42831-2445, Telefax: 040/42831-2255
E-Mail: pressestelle@linksfraktion.hamburg.de
Internet: www.linksfraktion-hamburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2014