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HAMBURG/2969: "Geisteskrank, gewalttätig, ansteckend" - Kritik an Datensammelwut der Polizei (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 30. September 2014

"Geisteskrank, gewalttätig, ansteckend": LINKE kritisiert Datensammelwut der Polizei



Über 22.500 HamburgerInnen seien polizeibekannte Drogenkonsumenten, über 12.000 "Gewalttäter", fast 5.100 seien bewaffnet, knapp 2.200 "Sexualstraftäter", von 41 HamburgerInnen gehe nach Auffassung der Polizei eine "Ansteckungsgefahr" aus und 67 Menschen seien "geisteskrank". Das geht aus einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 20/13106) von Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, hervor. Insgesamt hat die Hamburger Polizei über 43.000 personengebundene Hinweise (PHW) in 13 Kategorien in ihren Datenbanken erfasst, auf die andere Bundesländer oder das BKA derzeit Zugriff haben.

Christiane Schneider kritisiert die Datensammelwut scharf: "Diese Kategorien sind in höchstem Maße diskriminierend. Es ist völlig unklar, unter welchen Voraussetzungen Personen in das Raster der Polizei gelangen. Noch nicht einmal effektiver Rechtsschutz ist gewährleistet, denn die Betroffenen erlangen keine Kenntnis von der Aufnahme ihrer Daten bei der Polizei."

Nach welchen Kriterien sich die Betroffen die personengebundenen Hinweise "verdient" haben erklärt der Senat zur Geheimsache: "Die Vergabe eines PHW hat im Rahmen einer Einzelfallprüfung anhand des PHW-Leitfadens des Bundeskriminalamts zu erfolgen. ... Darüber hinaus sieht die Polizei von einer weiteren Beantwortung der Fragestellung ab, da die Offenlegung von Inhalten des PHW-Leitfadens ... auch den Erfolg polizeilicher Maßnahmen beeinträchtigen und mithin die Funktionsfähigkeit der Polizei gefährden könnte." (Frage 5)

Zudem führt der Senat in seiner Vorbemerkung aus, dass es bei den PHW auch um das Wohl der Betroffen selber gehen würde: "Die personengebundenen Hinweise (PHW) dienen hauptsächlich dem Schutz des Betroffenen, der Eigensicherung von Polizeibediensteten sowie in Einzelfällen der Gewinnung von Ermittlungshinweisen und dem Schutz Dritter."


Anlage: Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 20/13106)

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 30. September 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2014