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HAMBURG/3415: Sanktionsentschärfungen in Jobcentern jetzt (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 25. November 2015

Das muss drin sein: Sanktionsentschärfungen jetzt!


Eine Entschärfung der Sanktionspraxis in den Jobcentern fordert die Fraktion DIE LINKE in einem Antrag zur heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/2231). Notwendig wurde dies, weil die im Referentenentwurf zum "Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung" ursprünglich vorgesehene Sanktionsentschärfung bei den unter 25-Jährigen und den Mietkosten am Widerstand der CSU gescheitert war. Zwar hatte sich Arbeitsministerin Nahles (SPD) über die Blockade dieses Anliegens der SPD-Bundestagsfraktion empört. "Der nun von Nahles eingegangene Kompromiss des neuen Referentenentwurfes ist aber völlig inakzeptabel", kritisiert Inge Hannemann, die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. "Denn jede Geldkürzung beim ALG II führt die Betroffenen in eine existenzielle Bedrohungslage. Sanktionen dienen allein als Druckmittel der Jobcenter, ALG II-Leistungsberechtigte gefügig zu machen. Auch führen sie nachweislich nicht in dauerhafte Beschäftigung. Ein Existenzminimum kürzt man nicht."

Daher fordert DIE LINKE in ihrem Antrag den Senat auf, in den Ressortabstimmungen der Länder darauf hinzuwirken, dass die eigentlich angedachten Sanktionsentschärfungen wieder in den Referentenentwurf aufgenommen und nach § 31 (1) (2) SGB II die Kosten der Unterkunft keiner Sanktionierung unterworfen und ebenfalls in den Referentenentwurf aufgenommen werden. Weiter fordert sie, dass generell die Sanktionen nach dem SGB II als verfassungswidrig anerkannt werden. "Das Ziel ist eine repressionsfreie Mindestsicherung, damit die Betroffenen ohne Existenzängste leben können", so Hannemann.

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 25. November 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2015

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