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HAMBURG/3429: Inklusion gesamtgesellschaftliche Aufgabe - Kein Freikauf von Unternehmen (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 3. Dezember 2015

Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Unternehmen dürfen sich nicht freikaufen


Anlässlich des internationalen Tags der Menschen mit Behinderung erklärt Cansu Özdemir, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: "2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Sie ist geltendes Recht und muss konsequent umgesetzt werden. Auch für Hamburg begründet die Konvention enormen Handlungsbedarf. Zwar hat die Stadt Hamburg 2012 ihre Umsetzung in einem Landesaktionsplan festgelegt, jedoch gibt es bei der Umsetzung erhebliche Defizite. Besonders deutlich zeigt sich das im Bereich der Arbeitsmarktpolitik."

So seien viel zu viele Menschen mit Behinderung von Arbeitslosigkeit betroffen. "Im Vergleich zum Vorjahr sind 1,2 % mehr schwerbehinderte Menschen in Hamburg arbeitslos. Der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt muss gefördert und erleichtert werden." Dazu gehöre auch die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, welche die Beschäftigungspflicht für behinderte Menschen (5 Prozent) nicht einhalten. "Kein Unternehmen darf sich mehr von seiner Pflicht freikaufen können", sagt Özdemir. "Außerdem müssen die Arbeitsbedingungen in den Werkstätten für behinderte Menschen verbessert werden - auch hier muss der Tariflohn gelten. Die Inklusion ist eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur gelingen kann, wenn ausreichend Ressourcen bereitgestellt werden."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 3. Dezember 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2015

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