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HAMBURG/4007: § 175-Entschädigungen müssen nachgebessert werden (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 15. Mai 2017

§ 175-Entschädigungen müssen nachgebessert werden


Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, die Rehabilitierung der nach Paragraph 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer zu unterstützen. "Das begrüßen wir grundsätzlich, auch die Empfehlung, die Entschädigungszahlungen auszuweiten", erklärt dazu Martin Dolzer, queerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. "Es ist allerdings darüber hinaus notwendig, dass sämtliche Betroffenen der menschenrechtswidrigen strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Handlungen entschädigt werden. Dazu gehören auch Diejenigen, die sich in Untersuchungshaft befanden oder von negativen Konsequenzen von Ermittlungsverfahren und Prozessen mit Freisprüchen betroffen waren. Sie wurden stigmatisiert und viele von ihnen verloren ihr soziales Umfeld und/oder ihren Arbeitsplatz."

Dolzer hält die vorgesehenen Entschädigungen in Anbetracht des erlittenen Unrechts für viel zu gering: "Es ist auch notwendig Renten zu gewähren, wenn sich Betroffene in einer Notlage im Sinne des Entschädigungsrechts befinden. Auch hier besteht Nachbesserungsbedarf."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 15. Mai 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2017

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