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HAMBURG/4384: Opferschutzgesetz - Resozialisierung muss am ersten Tag der Haft beginnen (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 4. Juni 2018

Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz: 'Resozialisierung muss am ersten Tag der Haft beginnen'


Am Entwurf des Senats zum neuen Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz gibt es enormen Nachbesserungsbedarf. Die Anhörung am Freitag im Justizausschuss hat die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft in dieser Einschätzung noch einmal bestärkt. "Resozialisierung muss am ersten Tag der Haft beginnen und nicht erst in den letzten Tagen vor der Entlassung", meint Martin Dolzer, justizpolitischer Sprecher der Linksfraktion. "Eine gute Sozialpolitik ist die beste Justizpolitik."

Dementsprechend müssten Maßnahmen der Prävention im neuen Gesetz viel stärker berücksichtigt werden. "Offener Vollzug als Regelvollzug, Sozialversicherung und Mindestlohn für arbeitende Inhaftierte und die Einsetzung von pädagogisch geschulten Menschen als Anstalts- und Abteilungsleiter_innen wären wichtige Bausteine einer ganzheitlichen Herangehensweise", meint Dolzer. In der Anhörung hatte der Vertreter der Justizvollzugsbeamt_innen kritisiert, dass die Justizvollzuganstalten aufgrund von Personalmangel vor dem Dilemma stünden, den Betrieb aufrecht zu erhalten oder von Beginn der Haft eine gute Resozialisierung zu ermöglichen.

"Es ist notwendig, den Personalmangel im Justizvollzug zu überwinden und die freien Träger erheblich zu stärken. Die therapeutischen Angebote während und nach der Haft müssen erheblich ausgebaut werden. Der Senat sollte zumindest einige Millionen der durch das sogenannte Konjunkturbereinigungsverfahren frei gewordenen 1,2 Milliarden Euro in die Hand nehmen, um dem Anspruch einer guten Resozialisierung gerecht zu werden." Dadurch, dass weniger Menschen rückfällig werden, würde - neben dem positiven Effekt für die Betroffenen und die Gesellschaft - auch Geld gespart. Außerdem schlägt Dolzer vor, Ersatzfreiheitsstrafen (Haft aufgrund nicht gezahlter Geldstrafen) durch geeignete Maßnahmen jenseits von Haft zu ersetzen und Bagatelldelikte zu entkriminalisieren. "So könnte die derzeitige Überlastung der Justizvollzugsanstalten wirksam bekämpft werden", meint Dolzer.

Insgesamt habe der Gesetzentwurf die Schwäche, dass Aspekte im Bereich der Resozialisierung geregelt würden, die eigentlich im Justizvollzugsgesetz oder im Strafrecht geregelt werden sollten. An einigen Stellen würden darüber hinaus Regelungsbedarfe des Maßregelvollzugs mitgedacht, an weiteren Stellen nicht. "Der gesamte Entwurf ist noch nicht ausgegoren und muss weiterentwickelt werden", meint Dolzer.

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 4. Juni 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2018

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