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AUSSEN/1169: Beispielhaftes Amnestiegesetz in Georgien


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 16. Januar 2013

Arbeitsgruppe: Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Beispielhaftes Amnestiegesetz in Georgien



Anlässlich der Amnestie für viele Gefangene in Georgien erklärt der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Strässer:

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das am 12. Januar 2013 in Kraft getretene Amnestiegesetz in Georgien und seine zügige Umsetzung. Die Amnestie bedeutet Freiheit für 190 politische Gefangene und etwa 3.000 weitere Gefangene sowie Haftreduzierung für mehr als 10.000 Gefängnisinsassen, die minder schwere Straftaten begangen haben. Als erster Staat hat sich Georgien bei der Erstellung der Liste der politischen Gefangenen auf jene Kriterien bezogen, die der Europarat im Oktober 2012 festgelegt hat.

Das Gesetz könnte beispielhaft für andere Staaten der Region sein. Es ist zu hoffen, dass der Funke des Amnestiegesetzes von Georgien auf andere Staaten überspringt.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 032 vom 16. Januar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2013