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BILDUNG/1154: Mit Verfassungsänderung sorgen wir für Planungssicherheit an den Hochschulen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 26. Juni 2014

Arbeitsgruppe: Bildung und Forschung

Mit Verfassungsänderung sorgen wir für Planungssicherheit an den Hochschulen



Ernst-Dieter Rossmann, bildungs- und foschungspolitischer Sprecher:

Die Koalitionsfraktionen haben sich am 25. Juni 2014 auf einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes zum Zusammenwirken von Bund und Ländern in Wissenschaft, Forschung und Lehre verständigt. Mit dieser Verfassungsänderung wird für mehr Planungssicherheit an den Hochschulen gesorgt.

"Mit der geplanten Änderung des Art. 91b GG eröffnen wir dem Bund neue Möglichkeiten, um dauerhaft Beiträge zur Grundfinanzierung der Hochschulen zu leisten. Befristete Programme wie der Hochschulpakt 2020 oder die Exzellenzinitiative können nun in dauerhafte Förderformate weiter entwickelt werden. Denkbar wären hier etwa Maßnahmen zur Verbesserung der Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Stärkung der Personalstrukturen an den Hochschulen. Die Leistungsfähigkeit der deutschen Wissenschaftslandschaft wird von uns nachhaltig gestärkt und Kooperationen von Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden deutlich erleichtert.

Auch in Zukunft soll die Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen in Abstimmung von Bund und Ländern nicht an die Zustimmung aller Länder geknüpft sein. Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber früheren Vorschlägen zur Änderung des Art. 91b GG. Im Übrigen wird die SPD weiter dafür werben und streiten, das Kooperationsverbot in Gänze für alle Bildungsbereiche aufzuheben."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 409 vom 26. Juni 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2014