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BILDUNG/1258: Reform des Meister-BAföG wird Substanz gewinnen



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 4. September 2015

Arbeitsgruppe: Bildung und Forschung

Reform des Meister-BAföG wird Substanz gewinnen

Martin Rabanus, zuständiger Berichterstatter:

Die Unionsfraktion zeigt Bewegung, den Regierungsvorschlag zur anstehenden Reform zum Meister-BAföG im Rahmen des parlamentarische Verfahrens zu einer substanziellen Novellierung werden zu lassen. Wir begrüßen die Initiative ausdrücklich.

"Erst die substantielle Anhebung des Zuschussanteils zum Unterhaltsbeitrag auf 50 Prozent bringt aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion eine merkliche Verbesserung für die Meister-Schüler. Mit dem Einlenken des Koalitionspartners auf diese Position kommt nun Bewegung in die Reformbemühungen während des parlamentarischen Verfahrens.

Eine weitere Erhöhung des Belohnungserlasses für den erfolgreichen Abschluss einer Meister-, Techniker- oder Fachwirtausbildung ist ein Weg, um das Meister-BAföG zu stärken. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht hingegen die Erhöhung des Zuschussanteils beim Maßnahmebeitrag an oberster Stelle. Im Sinne der Stärkung der Gleichwertigkeit der akademischen und beruflichen Bildung ist dies ein notwendiger Schritt, um Teilnehmende bei den Kosten ihrer Weiterbildung umfänglicher zu unterstützen.

Der Umfang und das Gelingen der Reform sind essentiell für die Attraktivität der beruflichen Weiterbildung. Nur so kann die Weiterbildungsmotivation erhalten und weiter ausgebaut werden. Durch die Aufstiegsfortbildung, so der Fachbegriff für das Meister-BAföG, kommen dringend benötigte Fachkräfte auf den Arbeitsmarkt. Sie sind ein Garant für unsere Wettbewerbsfähigkeit und unseren Wohlstand. Denn eine nachhaltige Arbeitsmarktpolitik und Aufstieg durch Bildung schließen sich für die SPD-Bundestagsfraktion nicht aus."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 602 vom 4. September 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. September 2015

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