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ARBEIT/1040: Lohndumping im Briefsektor endlich offenlegen - Postgesetz umsetzen statt novellieren


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 29. Januar 2013

Arbeitsgruppe: Wirtschaft und Technologie

Lohndumping im Briefsektor endlich offenlegen: Postgesetz umsetzen statt novellieren



Zum aktuellen Beschluss des Beirates bei der Bundesnetzagentur über eine Vollerhebung der Arbeitsbedingungen im Briefsektor erklärt der stellvertretende wirtschaftspolitische der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Barthel: Der Beirat bei der Bundesnetzagentur hat die Behörde gestern mit Mehrheit aufgefordert, eine Vollerhebung der wesentlichen Arbeitsbedingungen bei den im Postmarkt tätigen Unternehmen in den Vorhabenplan der Bundesnetzagentur für 2013 aufzunehmen und die Ergebnisse dem Beirat zuzuleiten. Ausdrücklich weist der Beirat dabei darauf hin, dass auch die Arbeitsbedingungen bei den Subunternehmern ermittelt werden müssen.

Mit dem Beschluss will der Beirat dafür sorgen, dass die Sozialklausel des Postgesetzes mit Leben erfüllt wird. Denn das Postgesetz enthält faktisch eine branchenspezifische Mindestlohnregelung, für die die SPD im Zuge der Postreform in den 90er Jahren lange gekämpft hatte, um einen Wettbewerb über Dumpinglöhne zu verhindern. Die in der Branche üblichen Arbeitsbedingungen dürfen nach dem Gesetz nicht wesentlich unterschritten werden, um eine Lizenz für Briefdienstleistungen zu erhalten. Diese Untergrenze wird vom Gesetz nicht absolut festgelegt, sondern als Maßstab sind die üblichen Arbeitsbedingungen heranzuziehen. Diese müssen jetzt von der Bundesnetzagentur ermittelt werden. Seit Jahren hat sich die Bundesnetzagentur - mit Rückendeckung des Bundeswirtschaftministeriums - geweigert, diese branchenüblichen Arbeitsbedingungen unter Einbeziehung der Subunternehmer zu ermitteln.

Selbst ohne Betrachtung der Subunternehmer hatte eine erste Vollerhebung im Jahre 2008 katastrophale Dumpingpraktiken offengelegt. Es hatte sich herausgestellt, dass die Stundenlöhne bei vielen Wettbewerbern dramatisch unter dem branchenüblichen Niveau lagen und damit im Niedrigstlohnbereich. Dies hatte dann zur Einführung des Postmindestlohnes geführt. Seit dessen Scheitern muss angenommen werden, dass die alten Praktiken wieder um sich gegriffen haben. Schwarz-Gelb hat dafür gesorgt, dass dies so bleiben konnte und auch jetzt versucht, die Arbeit der Bundesnetzagentur zu behindern. So viel zur Glaubwürdigkeit der Forderung der CSU/CSU nach branchenbezogenen Lohnuntergrenzen. Jetzt ist erst einmal der Weg frei, wenigstens die Tatsachen festzustellen.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 079 vom 29. Januar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2013