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ARBEIT/1078: Erklärung von Betriebs- und Personalräten - Ja zum Koalitionsvertrag


SPD-Pressemitteilung vom 6. Dezember 2013

Erklärung von Betriebs- und Personalräten: Ja zum Koalitionsvertrag - im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Mit der folgenden Erklärung erklären Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertreter aus vielen großen Betrieben und Verwaltungen ihr Ja zum Koalitionsvertrag:



Wir, Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertreter aus vielen großen Betrieben und Verwaltungen in ganz Deutschland, haben uns im Bundestagswahlkampf für einen Politikwechsel für eine neue Ordnung der Arbeit und flexible Übergänge in den Ruhestand eingesetzt. Der ausgehandelte Koalitionsvertrag ist ein Kompromiss, aber er trägt die sozialdemokratische Handschrift. Insbesondere in folgenden zentralen Bereichen schafft er die Grundlage für eine neue Ordnung der Arbeit und mehr soziale Gerechtigkeit:

Ab 01. Januar 2015 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn in Ost- und Westdeutschland und in allen Branchen. Übergangsfristen können nur von repräsentativen Tarifvertragsparteien vereinbart werden. Damit wird die Tarifautonomie gestärkt und Missbrauch verhindert, wie es ihn in der Leiharbeit gegeben hat. Die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns ist ein historischer Durchbruch, für den wir uns seit vielen Jahren eingesetzt haben.
Mit der vereinbarten Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung haben wir künftig wieder ein wirksames Instrument, um die Tarifbindung zu stärken. Damit werden wieder mehr Beschäftigte unter den Schutz tariflich vereinbarter guter Arbeitsbedingungen kommen.

Die Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle Branchen wird den Tarifvertragsparteien Gelegenheit gegeben, tarifliche Mindestlöhne oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns zu vereinbaren.

Mit diesem Paket für gerechte Löhne werden die Einkommens- und Arbeitsbedingungen von Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbessert und die Tarifautonomie gestärkt.

Die vereinbarten Maßnahmen gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen enthalten das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitern als Streikbrecher. Die Höchstüberlassungsdauer wird auf 18 Monate begrenzt. Spätestens nach neun Monaten gilt der Grundsatz Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Für den davor liegenden Zeitraum sollen Branchenzuschläge gelten. Die Rechte der Betriebsräte beim Einsatz von Werkverträgen werden konkretisiert und sichergestellt. Die Abgrenzungskriterien zwischen echten und missbräuchlichen Werkverträgen werden gesetzlich niedergelegt.

Die stärkere Regulierung von Leiharbeit und Werkvertragspraxis ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Normalarbeitsverhältnisses.

Der Koalitionsvertrag enthält dringend notwendige Verbesserungen in der Alterssicherung. Viele Beschäftigte können schon heute nicht bis zum gesetzlichen Renteneintritt arbeiten. Die Erhöhung der Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente ist für sie ein dringend erforderlicher Schritt gegen Altersarmut. Der abschlagsfreie Rentenzugang zwischen 63 und 65 Jahren nach 45 Beitragsjahren bietet eine faire Ausstiegsmöglichkeit für viele Menschen in besonders belastenden Berufen. Zusätzlich ist eine Erweiterung des gesetzlichen Rahmens für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand vorgesehen.

Diese Maßnahmen bedeuten einen echten Fortschritt für eine neue Ordnung der Arbeit.
Das sind Erfolge, für die wir uns eingesetzt haben. Sie stehen nun im Koalitionsvertrag. Sie dürfen jetzt nicht verspielt werden.

Deshalb: Wir stimmen mit JA!


Erstunterzeichnerinnen und Erstunterzeichner siehe unter:
http://www.spd-landtag.de/downl/SPD_AntragID_3305_02-12-2013_Nr_4_eingereicht%20(1).pdf

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 659/13 vom 6. Dezember 2013
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
Bürgerbüro, Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Tel.: 030/25 991-300, Fax: 030/25 991-507
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Dezember 2013