Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → SPD


ARBEIT/1115: Mindestlohngesetz bleibt nach Koalitionsausschuss unverändert


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. April 2015

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Mindestlohngesetz bleibt nach Koalitionsausschuss unverändert


Katja Mast, Sprecherin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales:

Ein Vierteljahr nach seiner Einführung kann man feststellen: Der Mindestlohn wirkt und ist ein Erfolgsmodell. Deswegen ist es gut, dass Bundesarbeitsministerien Andrea Nahles nach einer ersten Bestandsaufnahme im Koalitionsausschuss Änderungen am Mindestlohngesetz ausschließt.

"Die erste Zwischenbilanz des Mindestlohngesetzes fällt positiv aus - der Schutz der Beschäftigten vor Lohndumping führt zu keinem Einbruch am Arbeitsmarkt, im Gegenteil: Das Geld kommt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an, der Arbeitsmarkt boomt und die ehrlichen Arbeitgeber sind nicht mehr die Dummen. Auch der Einzelhandel profitiert mit einem kräftigen Umsatzplus. Es gibt also keine Gründe, das Mindestlohngesetz zu ändern.

Wir wollen auch weiterhin einen Mindestlohn, der wirkt. Und dafür braucht es Kontrollmechanismen, wie die Dokumentationspflicht. Ohne die Erfassung der Arbeitszeit wäre der Mindestlohn ein zahnloser Tiger - auch das hat Andrea Nahles im Koalitionsausschuss gestern richtig dargelegt und sich zurecht durchgesetzt. Es bleibt dabei: Einen Mindestlohn light wird es mit der SPD nicht geben."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 337 vom 27. April 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang