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ARBEIT/1126: Solidarität mit den Beschäftigten der Post AG


SPD-Pressemitteilung vom 20. Juni 2015

Resolution des SPD-Parteikonvents: Tarifbindung und Mitbestimmung schützen - Solidarität mit den Beschäftigten der Post AG


Auf seiner heutigen Sitzung hat der SPD-Parteikonvent folgende Resolution beschlossen:

Der SPD-Parteikonvent erklärt sich solidarisch mit den streikenden Kolleginnen und Kollegen bei der Deutschen Post AG. Der Streik wendet sich im Kern gegen die vom Vorstand der Deutschen Post AG begonnene Auslagerung von tausenden Arbeitsplätzen im Paketzustellbereich. Sie stellt einen Bruch von vertraglichen Zusagen dar, für die die Beschäftigten zuvor Zugeständnisse gemacht hatten.

Der Vorstand der Deutschen Post AG hat Ende letzten Jahres mit der DHL Delivery GmbH eine hundertprozentige Tochter gegründet. Viele Beschäftigte der Post AG mit befristeten Arbeitsverträgen haben seitdem keine Vertragsverlängerung mehr bekommen. Sie sollen stattdessen eine unbefristete Anschlussbeschäftigung in der Paketzustellung bei den DHL Delivery Regionalgesellschaften erhalten. Neueinstellungen in der Paketzustellung sollen nur noch in den Delivery GmbH erfolgen.

Das Ziel der Operation ist klar: Für die Beschäftigten der Tochterfirma gilt nicht mehr der Haus-Tarifvertrag der Post AG. Die Menschen machen die gleiche Tätigkeit am gleichen Arbeitsplatz für deutlich weniger Lohn und schlechtere Arbeitsbedingungen. Sie fallen auch nicht mehr unter die Mitbestimmung der Betriebsräte der Post AG. Der Vorstand der Post AG bricht damit auch eine vertragliche Vereinbarung, die die Fremdvergabe von Zustellbezirken auch innerhalb des Konzerns eng umgrenzt. Für diese Zusicherung haben die Beschäftigten der Post viele Zugeständnisse gemacht.

Die SPD achtet die Tarifautonomie als zentralen Pfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft. Die Tarifautonomie und das Tarifvertragsgesetz haben sich bewährt und sind eine wesentliche Grundlage des wirtschaftlichen Erfolges unseres Landes. Tarifverträge sorgen für höhere Entgelte, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Lohngerechtigkeit. Voraussetzung für eine funktionierende Tarifautonomie ist aber, dass sich die Sozialpartner an die Regeln der Tarifpartnerschaft halten und nicht einseitig aus der Tarifbindung aussteigen oder einseitig definieren, welcher Tarifvertrag gilt.

Nach Angaben der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di nutzt die Deutsche Post AG im Arbeitskampf inzwischen missbräuchlich Werkverträge, um das Streikrecht der Beschäftigten zu unterlaufen. Zusätzlich werden Leiharbeitnehmer unter Umgehung des DGB-Tarifvertrages zur Leiharbeit aus osteuropäischen Ländern eingesetzt. Auch dieses Vorgehen ist mit einer funktionierenden Tarifautonomie nicht vereinbar.

• Der SPD-Parteikonvent wendet sich daher entschieden gegen die bei der Post AG beabsichtigte Flucht aus tarifvertraglichen Vereinbarungen und der Mitbestimmung.

• Der SPD-Parteikonvent fordert den Vorstand der Deutschen Post AG auf, mit der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di über eine konstruktive Lösung des Konfliktes im Haustarifvertrag zu verhandeln. Die geltenden Vereinbarungen zum "Ausschluss der Fremdvergabe von Zustellbezirken" und die Mitbestimmung müssen geachtet werden.

• Der SPD Parteikonvent fordert den Vorstand der Deutschen Post AG auf, die Nutzung von Werkverträgen und Leiharbeit zum Unterlaufen des Streikrechtes unverzüglich einzustellen.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 129/15 vom 20. Juni 2015
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
Bürgerbüro, Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Tel.: 030/25 991-300, Fax: 030/25 991-507
E-Mail: pressestelle@spd.de
Internet: www.spd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2015

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