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FINANZEN/1666: Kleinanlegerschutzgesetz schafft Balance zwischen Verbraucherschutz und Gründerförderung


SPD-Pressemitteilung vom 23. April 2015

Flisek: Kleinanlegerschutzgesetz schafft gute Balance zwischen Verbraucherschutz und Gründerförderung


Anlässlich des heute im Bundestag verabschiedeten Kleinanlegerschutzgesetzes erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen (AGS) Christian Flisek:

Das Kleinanlegerschutzgesetz in seiner heute verabschiedeten Form ist aus unserer Sicht sehr zufriedenstellend. Der ursprüngliche Entwurf ist insbesondere im Hinblick auf die Crowdinvesting-Branche verbessert worden. Das Crowdinvesting hat sich in Deutschland, das keine ausgeprägte Kultur für Risikokapital kennt, zu einer wichtigen Finanzierungsalternative für Startups entwickelt. Wir haben daher schon frühzeitig Verbesserungen angemahnt. Der jetzt gefundene Kompromiss trägt sowohl den Bedürfnissen des Verbraucherschutzes als auch den Interessen von Gründerinnen und Gründern Rechnung. Mit den jetzt gefundenen Regelungen wird eine faire Balance zwischen unternehmerischer Freiheit und Schutz vor unseriösen Finanzprodukten geschaffen.

Es war uns besonders wichtig, dass die Schwelle für die Prospektpflichten auf 2,5 Millionen Euro erhöht wird, so dass auch größere Projekte über die Crowd finanziert werden können. Mit der Höchstgrenze von 10.000 Euro für private Einzelanleger wurde gleichzeitig dafür gesorgt, dass sich das finanzielle Risiko für den Einzelnen in Grenzen hält. Kapitalgesellschaften können dagegen unbegrenzt investieren, so dass diese weiterhin als Ankerinvestoren fungieren können.

Mit einem klaren, deutlichen und einfach formulierten Warnhinweis auf dem Produktinformationsblatt wird der Verbraucherschutz gestärkt. Eine Werbebeschränkung für bestimmte Medien wird es nicht geben, vielmehr werden enge inhaltliche Grenzen gesetzt. Das ist eine sinnvolle und praktikable Lösung. Außerdem kann der gesamte Geschäftsprozess auch online abgewickelt werden, so dass es nicht zu einem Medienbruch kommt. Im Gegenzug wurde ein zweiwöchiges Widerrufsrecht eingeführt.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 079/15 vom 23. April 2015
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
Bürgerbüro, Willy-Brandt-Haus
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Tel.: 030/25 991-300, Fax: 030/25 991-507
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2015

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