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FINANZEN/1701: Mindestverzinsung für Lebensversicherungen bleibt bestehen



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 18. Dezember 2015

Arbeitsgruppe: Finanzen

Mindestverzinsung für Lebensversicherungen bleibt bestehen

Manfred Zöllmer, zuständiger Berichterstatter:

Das Bundesfinanzministerium will den Höchstrechnungszins auch Anfang 2016
bei unverändert 1,25 Prozent belassen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt
diese Entscheidung, da dies den Versicherungen und ihren Kunden weiterhin
eine größere Planungssicherheit gewährleistet.

"Der Höchstrechnungszins, auch als Garantiezins bezeichnet, ist der maximale Zinssatz auf das eingezahlte Kapital, den die Versicherer ihren Kunden über die ganze Laufzeit des Vertrages fest versprechen dürfen. Mit der zum 1. Januar 2016 vorgesehenen Umstellung der deutschen Versicherungsaufsicht auf das neue europäische Aufsichtssystem Solvabilität II (Solvency II) würde auch die so genannte Deckungsrückstellungs-Verordnung und der dort vorgesehene Höchstrechnungszins wegfallen. Diese Verordnung soll aber Anfang des Jahres 2016 wieder neu mit einem unveränderten Höchstrechnungszins von 1,25 Prozent erlassen werden. Damit wird gewährleistet, dass die Versicherer auch weiterhin in ihrer Bilanz eine vorsichtige Bewertung ihrer Verbindlichkeiten vornehmen. Zudem bietet diese Entscheidung den Versicherern und der Versicherungsaufsicht die Möglichkeit, Praxiserfahrungen mit dem neuen Aufsichtssystem zu sammeln. Das Ministerium will dann im Laufe des nächsten Jahres prüfen, ob der Höchstrechnungszins an die Marktgegebenheiten anzupassen ist. Im Rahmen der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes im Jahr 2018 ist zudem die grundlegende Überprüfung dieses Aufsichtsinstruments geplant."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 898 vom 18. Dezember 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2015

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