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FINANZEN/1773: Rechtssicherheit für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 29. März 2017

Arbeitsgruppen: Finanzen, Recht und Verbraucherschutz

Rechtssicherheit für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten


Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Heute hat der federführende Finanzausschuss des Bundestags konkretisierende Regelungen für die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfungen bei der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten beschlossen. Die ins Stocken geratene Vergabepraxis von Krediten insbesondere an Familien und Senioren dürfte damit beendet werden.

"Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU wurden vor allem Kredite für altersgerechte Umbaumaßnahmen oder Kredite an junge Familien mit großer Zurückhaltung oder gar nicht vergeben.

Im Rahmen des sogenannten Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetzes werden die, aus Sicht der Kreditwirtschaft, bestehenden Unklarheiten beseitigt, indem ausdrücklich geregelt wird, dass der Wert der Immobilie bei der Kreditwürdigkeitsprüfung als Sicherheit berücksichtigt werden kann. Gleiches gilt für den Fall, dass das Darlehen dem Bau oder der Sanierung der Immobilie dient. Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung werden in einer Rechtsverordnung festgelegt, die gemeinsam von den Bundesministerien für Finanzen sowie Recht und Verbraucherschutz erlassen wird.

Wohnimmobilienkredite binden häufig ein Leben lang. Für die SPD-Bundestagsfraktion war wichtig, einerseits die Voraussetzungen zu schaffen, um die zurückhaltende Kreditvergabepraxis der Banken zu beenden und gleichzeitig Regelungen zu schaffen, die keine Nachteile für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten. Das ist uns gelungen. Mit den klarstellenden Regelungen schaffen wir für alle Beteiligten Rechtssicherheit.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt zudem die von den Bundesministerien für Finanzen sowie Recht und Verbraucherschutz eingerichtete Arbeitsgruppe zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung bei Wohnimmobilienkrediten. Noch in dieser Legislaturperiode werden im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher Verbesserungen hin zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen angestrebt."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 165 vom 29. März 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2017

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