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INNEN/2251: Bundesregierung muss Extremismusklausel umgehend aufheben


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 1ß. Mai 2012

AG Strategien gegen Rechtsextremismus

Bundesregierung muss Extremismusklausel umgehend aufheben



Anlässlich der Debatte des Antrags der SPD-Bundestagsfraktion "Rechtswidrige Extremismusklausel in den Bundesprogrammen gegen Rechtsextremismus sofort aufheben" erklärt die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Strategien gegen Rechtsextremismus Daniela Kolbe:

Bundesministerin Schröder und Bundesminister Friedrich müssen die Extremismusklauseln in den Programmen gegen Rechtsextremismus ihrer Ministerien umgehend aufheben. Die Extremismusklausel ist rechtswidrig, das hat das Verwaltungsgericht Dresden unmissverständlich klar gemacht.

Schröder und Friedrich verweigern den Demokratieinitiativen die notwendigen Mittel, weil sie an deren Verfassungsmässigkeit zweifeln. Sie stören sich offenbar nicht daran, dass sie dafür ein Instrument nutzen, dass gegen die Rechtsordnung verstösst - das ist doch absurd.

Das juristische Urteil entspricht den unter anderem von der SPD-Bundestagsfraktion mehrfach geäusserten Bedenken. Es bestärkt uns zudem in der Einschätzung, dass die Klausel auch politisch falsch ist. Sie gefährdet den gesellschaftlich notwendigen Kampf gegen rechte Ideologie und Gewalt.

Schröder und Friedrich verlangen von allen Empfängern von Bundesmitteln im Kampf gegen Rechts eine Erklärung, dass diese die Gesinnung ihrer Projektpartner und Referenten prüfen. Für die Förderung einer demokratischen Kultur ist das dadurch bewirkte Klima des Misstrauens und der Denunziation abträglich. Engagierte Demokratinnen und Demokraten sollten nicht unter einen Extremismus-Generalverdacht gestellt, sondern unterstützt werden.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 537 vom 10. Mai 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2012