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INNEN/2704: Bundesverfassungsgericht stärkt Umgang mit religiöser Vielfalt


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 13. März 2015

Arbeitsgruppe: Beauftragte/r für Kirchen/Religionsgemeinschaften

Bundesverfassungsgericht stärkt Umgang mit religiöser Vielfalt


Kerstin Griese, Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Unzulässigkeit eines pauschalen Kopftuch-Verbots an Schulen bildet die gesellschaftliche Realität ab. Es ist richtig, dass die religiöse Vielfalt mit diesem Urteil gestärkt wird und die Voraussetzungen für muslimische Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst verbessert werden.

"Wir leben in einer multireligiösen Gesellschaft. Der Islam gehört selbstverständlich zu Deutschland. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass religiöse Vielfalt in Deutschland gelebt werden kann und begrüßt daher das Urteil. Es macht deutlich, dass Religionsfreiheit im 21. Jahrhundert immer auch die Religionsfreiheit der anderen ist. Die Gleichbehandlung aller Religionen in Deutschland ist für uns ein wichtiger Grundsatz.

Die Klarstellung durch das Urteil ist wichtig. Das Tragen von Kopftuch, Kippa oder Kreuz ist Ausdruck der Religionsfreiheit und stört nicht den Schulfrieden. Das Bundesverfassungsgericht nimmt hiermit die gesellschaftliche Realität zur Kenntnis.

Es ist wichtig, dass wir mehr Lehrerinnen und Lehrer gewinnen, die einen Migrationshintergrund haben. Dabei ist es nachrangig, ob sie ein Kopftuch tragen oder nicht. Viel wichtiger sind deren kulturellen Erfahrungen, die die Arbeit erheblich erleichtern können und es ermöglichen, die gesellschaftliche Realität abzubilden. Dies gilt genauso für den Religionsunterricht wie für alle anderen Fächer. Es ist entscheidend, Hürden abzubauen und deutlich zu machen, dass wir das Engagement der Menschen begrüßen, die selbst eine Migrationsgeschichte verkörpern."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 176 vom 13. März 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2015

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