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RECHT/388: SPD-Vorschlag beendet das "Schwarze-Peter-Spiel" beim Sorgerecht für Unverheiratete


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 26. April 2012

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

SPD-Vorschlag beendet das "Schwarze-Peter-Spiel" beim Sorgerecht für Unverheiratete



Anläßlich der ersten Beratung des Antrags der SPD "Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern" erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010‍ ‍wird darüber diskutiert, wie die notwendig gewordene Neuregelungen der elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern ausgestaltet sein muß. Bis zur Entscheidung war die gemeinsame elterliche Sorge nur mit Zustimmung der Mutter möglich. Der nichteheliche Vater hatte keine Möglichkeit, eine Zustimmungsweigerung der Mutter gerichtlich überprüfen zu lassen.

Die Lösungsansätze, die seitdem diskutiert werden, zwingen nichtverheiratete Eltern zu einem "Schwarze-Peter-Spiel". Bei der Antragslösung soll der Vater dann, wenn die Mutter nicht in die gemeinsame Sorge einwilligt, beim Familiengericht einen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge stellen. Bei der Widerspruchslösung soll die gemeinsame Sorge beider Elternteile ab Geburt an bestehen und die Mutter muß widersprechen, wenn sie nicht einverstanden ist. Streit der Eltern ist bei beiden Ansätzen programmiert. Und das Schlimmste ist, daß das Kindeswohl aus dem Blickfeld gerat.

Der SPD-Vorschlag stellt das Kindeswohl daher in den Mittelpunkt und beendet dieses "Schwarze-Peter-Spiel". Leitgedanke des Vorschlags ist, daß es in der Regel für ein Kind das Beste ist, wenn sowohl Mutter und Vater sich um das Kind kümmern und die Sorge gemeinsam wahrnehmen. Der Vorschlag zielt darauf ab, daß so viele Eltern wie möglich die gemeinsame Sorge ausüben.

Eltern sollen in Zukunft bereits bei der standesamtlichen Registrierung des Kindes eine gemeinsame Sorge erklären können. Wenn die Eltern sich nicht einig sind, müssen sie sich nach dem SPD-Vorschlag innerhalb einer bestimmten Frist gegenüber dem Jugendamt äußern. Dieses wirkt im persönlichen Gespräch mit den Eltern auf eine einvernehmliche Lösung hin. Erst wenn durch Mitwirkung des Jugendamts eine einvernehmliche Lösung nicht erzielt werden kann, stellt es beim Familiengericht einen Antrag auf Entscheidung zur elterlichen Sorge, ohne daß es eines Antrags durch die Eltern bedarf. Die Mutter muß also nicht einem gemeinsamen Sorgerecht widersprechen, wie in einigen Vorschlägen vorgesehen, oder allein der Vater einen Antrag stellen.

Die Koalition hat es zwei Jahre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht geschafft, einen Vorschlag vorzulegen. Die im Koalitionsausschuß vereinbarten Eckpunkte von Schwarz-Gelb zielen auf eine Antragslösung ab, bei der der Vater - wenn die Mutter die Zustimmung verweigert - einen Antrag stellen muß. Wenn die Mutter der Stellungnahme nicht nachkommt oder keine kindeswohlrelevanten Gründe geltend machen kann, soll das Familiengericht die Entscheidung über die Sorge treffen - und zwar ohne Anhörung des Jugendamtes und ohne persönliche Anhörung der Eltern. Eine solch weitreichende Entscheidung im Sorgerecht ohne Beteiligung der Betroffenen und ohne frühzeitige Beratung durch kompetente Stellen ist unverantwortlich und beachtet nur unzureichend die möglichen schwerwiegenden Auswirkungen für das betroffene Kind.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 483 vom 26. April 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2012