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RECHT/517: Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Korruption



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 16. Oktober 2015

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Klares Zeichen gegen Korruption

Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter:

Der Bundestag hat das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption beschlossen. Der Gesetzentwurf passt das deutsche Strafrecht an die verbindlichen Vorgaben aus dem EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor und andere internationale Vorgaben an. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt damit ein klares Zeichen zur Bekämpfung der Korruption.

"Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption werden wir Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft künftig besser bestrafen können und damit Korruption deutlich erschweren. Mit dem gestern verabschiedeten Gesetzentwurf schaffen wir neue Maßstäbe bei der Korruptionsbekämpfung und beenden den Stillstand, der in der vergangenen Legislaturperiode im Korruptionsstrafrecht herrschte.

Durch den Gesetzentwurf werden die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr gemäß Paragraph 299 Strafgesetzbuch sowie die Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung auf ausländische, europäische und internationale Amtsträger erweitert und das Strafanwendungsrecht entsprechend angepasst.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt damit ein klares Zeichen, dass wir Korruption in Deutschland mit allen Mitteln bekämpfen und nicht im Ansatz tolerieren werden."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 726 vom 16. Oktober 2015
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2015

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