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RECHT/533: Bauvertragsrecht - Verbesserungen für Bauherren, Handwerker besser schützen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 4. März 2016

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Bauvertragsrecht: Verbesserungen für Bauherren, Handwerker besser schützen


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Der vom Bundeskabinett in dieser Woche beschlossen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Bauvertragsrechts enthält viele wichtige Verbesserungen für Bauherren. Der so genannte Handwerkerregress muss jedoch zum Schutz der Handwerker ausgeweitet werden.

"SPD-Fraktion begrüßt, dass das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zum neuen Bauvertragsrecht von Bundesjustizminister Heiko Maas beschlossen hat. Das Gesetz enthält viele von der SPD geforderte Verbesserungen: Privaten Bauherren muss zukünftig eine bestimmten Mindestanforderungen entsprechende Baubeschreibung gegeben werden. Damit erhalten Bauherren einen besseren Überblick über die angebotenen Bauleistungen.

Wichtigste Neuregelung ist, dass Änderungswünsche des Bauherrn nach Baubeginn nun berücksichtigt werden müssen, wenn dies für den Bauunternehmer zumutbar ist. Entstehende Mehrkosten muss der Bauherr tragen. Dieses Änderungsrecht des Bauherrn ist sinnvoll, weil sich während der Bauzeit oft noch Änderungswünsche der Bauherrschaft ergeben und diese mit unserer neuen gesetzlichen Regelung berücksichtigt werden müssen. Bauunternehmen werden hierdurch nicht benachteiligt, denn sie müssen den Änderungswünschen nur nachkommen, wenn diese zumutbar sind und entsprechend vergütet werden.

Erweiterungsbedarf sehen wir aber bei der Frage des so genannten Handwerkerregresses im Mängelgewährleistungsrecht: Ein Handwerker, der mangelhafte Ware von seinem Lieferanten bezogen und diese bei seinem Kunden eingebaut hat, ist seinem Kunden gegenüber verpflichtet, die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Ware und die Einbaukosten der neuen Ware zu tragen. Nach der derzeitigen Rechtslage kann der Handwerker aber keine diesbezügliche Erstattung von seinem Baustofflieferanten verlangen. Das ist ungerecht: Wenn ein Handwerker unbewusst und unverschuldet mangelhafte Ware eingebaut hat, darf er nicht auf den Ausbaukosten sitzen bleiben. Wir wollen deshalb, dass der Lieferant der mangelhaften Materialien künftig verpflichtet ist, auch dem Handwerker die Kosten für Aus- und Einbau zu ersetzen oder diese selbst vorzunehmen. Auf Druck der Union sieht der derzeitige Gesetzesentwurf leider vor, dass diese Haftung gegenüber Handwerkern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden kann. Gerade kleine Handwerker haben aber nicht die finanziellen Möglichkeiten, jahrelange Prozesse über mögliche AGB-Ausschlüsse zu führen. Dabei kommen zwei Drittel aller Handwerkeraufträge von Unternehmen. Wir wollen deshalb eine klare und unabdingbare Regelung zu Gunsten des Handwerks: Regressansprüche für Handwerker auch bei Verträgen mit Unternehmen."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 134 vom 4. März 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2016

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