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RECHT/539: Rote Karte für den Wettbetrug


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 6. April 2016

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Rote Karte für den Wettbetrug


Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher; Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter:

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben beschlossen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zeigen wir Betrügern im Sport die rote Karte.

"Wettbetrug und Spielmanipulationen sind Gift für die Integrität des Sports. Sie schädigen in betrügerischer Weise das Vermögen anderer und gefährden dadurch den Sport in seiner gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Relevanz. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Einführung neuer Straftatbestände vor, um bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen. Künftig sollen sowohl Sportwettbetrug als auch die Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben unter Strafe stehen. Damit werden korruptive Manipulationsabsprachen bei Sportwettbewerben strafrechtlich erfasst.

Während der Straftatbestand des Sportwettbetrugs auf Manipulationsabsprachen bei Wettbewerben, auf die eine Sportwette gesetzt werden soll, zielt, betrifft der Straftatbestand der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben Manipulationsabsprachen bei hochklassigen Wettbewerben mit berufssportlichem Charakter. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf für beide Straftatbestände die Einführung von Regelbeispielen für besonders schwere Fälle."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 183 vom 6. April 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. April 2016

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