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RECHT/549: Mietpreisbremse noch besser machen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 19. Mai 2016

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Mietpreisbremse noch besser machen


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Vor einem Jahr hat die Bundesregierung auf Initiative der SPD die Mietpreisbremse eingeführt. Eine Studie im Auftrag des Berliner Mietvereins belegt laut Medienberichten, dass die Preise in Berlin 31 Prozent über der zulässigen Miete lägen. Wir müssen deshalb nachbessern.

"Die Einführung der Mietpreisbremse war der SPD ein wichtiges Ziel, da nicht nur in Großstädten die Mieten rasant steigen. Die Ursache dafür, dass beispielsweise in Berlin die tatsächlichen Preise um mehr als 30 Prozent unzulässiger Weise überschritten werden, liegt zum einen an jenen Vermietern, die weiterhin überhöhte Mieten verlangen. Leider wehren sich hiergegen Mieter kaum, obwohl wir für sie mit der Mietpreisbremse das Instrument hierfür geschaffen haben. Denn Vermieter sind nicht befugt, höhere Preise zu verlangen. Mieterinnen und Mieter protestieren oft aus Unkenntnis über die Vormiete nicht. Ein von der Union in das Gesetz verhandelte Manko der Mietpreisbremse zeigt sich nun: Mieter müssen die Vormiete ermitteln und ausdrücklich die Überhöhung der Miete rügen. Das hält Mieter offensichtlich davon ab, die neue Mietpreisbremse zu ziehen.

In den anstehenden Verhandlungen zum Miete II-Paket wird die SPD deshalb eine grundsätzliche vorvertragliche Pflicht der Vermieter, die Miethöhe ausführlich darzulegen und auch über die tatsächliche Vormiete zu unterrichten, einfordern. Auch wollen wir einen rückwirkenden Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überhöhter Mieten nicht erst ab dem Rügezeitpunkt, sondern bereits ab Vertragsschluss.

Schließlich schützt Paragraph 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes nicht ausreichend vor Mietwucher. Auch hier muss nachgebessert und die Vorschrift verschärft werden.

Die genannten Probleme beruhen auf der Ablehnung Union, die umfassende Auskunftspflichten des Vermieters zur Miethöhe und die rückwirkende Rückzahlungspflicht überhöhter Mieten schon ab Vertragsschluss ins Gesetz zu schreiben. Wir haben dies nur mitgetragen, da ansonsten das Gesetz insgesamt gescheitert wäre. Der Nachbesserungsbedarf ist aber offensichtlich. Wir müssen deshalb im Sinne unserer ursprünglichen Forderungen nachbessern, damit Mieter die Mietpreisbremse tatsächlich effektiv ziehen können."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 298 vom 19. Mai 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2016

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